Einem vom Bundesverband Erneuerbare Energie beauftragten Rechtsgutachten zufolge würde eine Übergewinnsteuer nicht gegen geltendes EU-Recht verstoßen – sofern es keine Ungleichbehandlung gibt, beispielsweise zwischen erneuerbaren und fossilen Energien oder zwischen verschiedenen Technologien. Eine rückwirkende Abschöpfung ist demnach jedoch nicht umsetzbar.
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