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31. Januar 2021
Petition · Manuela Schwesig (Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern): Gegen staatliches Greenwashing: Fake-Stiftung für Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 auflösen · Change.org
Stellen Sie sich vor: Eine Klimaschutz-Stiftung, die extra für die Vollendung eines fossilen Mega-Projekts gegründet wird. Ins Leben gerufen von einer Landesregierung, die dann einen großen Teil der Kontrolle an einen fossilen Großkonzern abgibt. Hört sich das unglaublich an? Genau so macht es aber die Landesregierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern.
Mit dieser Petition fordern wir Frau Schwesig auf, diese Fake-Stiftung abzuwickeln und sich für echten Klimaschutz zu engagieren!
Die Fakten: Manuela Schwesig hat per Landtagsbeschluss und im Eilverfahren am 8. Januar 2021 die Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ aus dem Boden gestampft. Auch wenn im Titel von Klimaschutz die Rede ist, dürfte der wahre Zweck der Stiftung die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 sein. Diese soll weit über 2050 hinaus fossiles Erdgas nach Deutschland transportieren. Das Projekt steht für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr, klimaschädliche Methan-Emissionen aus der Erdgasförderung noch nicht mal mitgerechnet. Damit ist die Pipeline vermutlich das größte fossile Neubau-Projekt Europas.
Die Stiftung wird überwiegend von der Nord Stream 2 AG finanziert, einer hundertprozentigen Tochter des staatlichen russischen Gaskonzerns Gazprom. Die Nord Stream 2 AG finanziert langfristig mit 60 Millionen Euro die Stiftung zu 99 Prozent. Aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommern kommen lediglich 200.000 Euro. Und wer zahlt, bestimmt: So hat laut Satzung die Nord Stream 2 AG das Vorschlagsrecht für den Geschäftsführer, der für den „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ der Stiftung zuständig ist. Und damit nicht genug: Dieser Geschäftsführer muss laut Satzung seine „Geschäftsgrundsätze“ mit der Nord Stream 2 AG abstimmen.
Damit wird klar, wozu die Stiftung wirklich dienen soll: Sie soll Baumaterialien, Grundstücke und Dienstleistungen für Nord Stream 2 einkaufen, damit die Erdgaspipeline doch noch fertig gebaut werden kann. Es ist so unglaublich, wie es klingt: Eine Klimaschutz-Stiftung, die fossile Infrastruktur schafft! Daher bitten wir um Unterzeichnung dieser Petition:
Sehr geehrte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig,
die Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ ist eine Fehlkonstruktion. Sie steht nicht für Klimaschutz, sondern für die Unterstützung eines fossilen Mega-Projekts. Wir fordern Sie auf:
- Schaffen Sie Transparenz für die Bürger*innen in Mecklenburg-Vorpommern! Alle Unterlagen zur Gründung der Stiftung müssen veröffentlicht werden.
- Stoppen Sie das staatliche Greenwashing für Nord Stream 2! Die Stiftung muss abgewickelt werden.
- Stärken Sie die bestehenden Klima- und Umweltinitiativen im Land: Das Stiftungsvermögen aus dem Landeshaushalt muss an die bereits bestehende landeseigene Stiftung „Umwelt- und Naturschutz MV“ überwiesen werden.
- Setzen Sie sich für echten Klimaschutz ein! Unterstützen Sie den weiteren Ausbau von Wind- und Sonnenenergie und einer glaubwürdigen 1,5 Grad-Politik.
Dies fordern wir gemeinsam. Wir, das sind alle Unterzeichner*innen dieser Petition sowie die Initiator*innen Luise und Theresia, Klimaaktivistinnen aus Mecklenburg-Vorpommern, sowie Constantin von der Deutschen Umwelthilfe.
Luise Steinbach wohnt in Schwerin und ist seit Anfang 2019 bei Fridays for Future aktiv. Sie engagiert sich im Rat für Umwelt und Nachhaltigkeit und in der Grünen Jugend Schwerin, um an einem klimagerechten Morgen mitzugestalten. In diesem Jahr macht Luise ihr Abitur.
Theresia Crone kommt ebenfalls aus Schwerin und engagiert sich seit Februar 2019 bei Fridays for Future. Sie ist im Zukunftsrat der Landesregierung M-V und im Kuratorium der Ehrenamtsstiftung M-V, um sich für eine nachhaltige Zukunft einzusetzen. Die Schwerinerin studiert seit Kurzem deutsch-französische Rechtswissenschaften.
Constantin Zerger arbeitet bei der Deutschen Umwelthilfe und ist dort für Energiepolitik und Klimaschutz zuständig. Er versucht, die schmutzigen Geschäfte der Erdgasindustrie aufzudecken und geht rechtlich gegen Nord Stream 2 und die geplanten Flüssigerdgas-Terminals an der Nordseeküste vor, mit denen Fracking-Gas nach Deutschland importiert werden soll.
Gemeinsam möchten wir die Fake-Stiftung von Frau Schwesig stoppen. Unterstützen Sie uns dabei, setzen Sie sich mit uns für echten Klimaschutz ein!
Luise, Theresia und Constantin
Hannah Arendt
"Nicht der Mensch bewohnt diesen Planeten, sondern Menschen. Die Mehrzahl ist das Gesetz der Erde."
Hannah Arendt
"Ich bin in der Tat heute der Meinung, dass das Böse immer nur extrem ist, aber niemals radikal, es hat keine Tiefe, auch keine Dämonie. Es kann die ganze Welt verwüsten, gerade weil es wie ein Pilz an der Oberfläche weiterwuchert. Tief aber, und radikal ist immer nur das Gute."
Hannah Arendt
Schellnhuber
„Das Essen in der dritten Klasse ist miserabel, die Matrosen werden ausgebeutet, die Musikkapelle spielt deutsche Schlager, aber wenn das Schiff untergeht, ist all das irrelevant. Wenn die Welt heute den Klimawandel nicht in den Griff bekomme, wenn wir das Schiff nicht über Wasser halten können, brauchen wir über Einkommensverteilung, Rassismus und guten Geschmack nicht mehr nachzudenken“.
SchellnhuberPeter Sirius
„Es ist seltsam, wie viele Menschen Sinn für Natur, aber keinen für Natürlichkeit haben.“
Peter Sirius
Hannah Arendt
"Lügen erscheinen dem Verstand häufig viel einleuchtender und anziehender als die Wahrheit, weil der Lügner den großen Vorteil hat, im voraus zu wissen, was das Publikum zu hören wünscht."
Hannah Arendt
Kurt Tucholsky
"Wer die Enge seiner Heimat begreifen will, der reise. Wer die Enge seiner Zeit ermessen will, studiere Geschichte."
Wir unterschätzen das Ausmaß der ökologischen Krise - [GEO]
James Boswell
"Wer Kenntnisse von seinen Reisen nach Hause bringen will, muß schon Kenntnisse mit sich führen, wenn er abreist."
James Boswell
Lee Lalocca
Ich lasse mich von der Intuition leiten - aber nur, wenn meine Vermutungen von den Tatsachen bekräftigt werden.
Lee Lalocca
30. Januar 2021
Robert Koch
„Wenn ein Arzt hinter dem Sarg seines Patienten geht, so folgt manchmal tatsächlich die Ursache der Wirkung.“
Robert Koch
AstraZeneca-Impfstoff nur für Unter-65-Jährige empfohlen: Druck steigt, Lehrer und Erzieher beim Impfen vorzuziehen | News4teachers
Corona-Hotspot Kita? Erzieher fühlen sich verheizt – Ministerium wiegelt ab | News4teachers
Auf der 'Rolltreppe ins Aussterben' – klimareporter°
Schluss mit dem Murks im EEG! – klimareporter°
Das "EEG 2021" der großen Koalition ist nicht nur eine verpasste Chance für die Dekarbonisierung. Die Novelle stellt absurderweise den Ausbau der Erneuerbaren und das Erreichen der Klimaziele infrage. Zudem weist sie grobe handwerkliche Fehler auf.
Sascha Müller-Kraenner
Virologe in den tagesthemen: Drosten warnt vor schnellen Lockerungen | tagesschau.de
Gerhard Uhlenbruck
„Geld nennt man heute Knete, weil man jeden damit weich bekommt.“
Klimapolitik wird zu Geopolitik – klimareporter°
Aurelius Augustinus
„Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.“
Aurelius Augustinus
Paul Valéry
Sobald sich Gefühle in festen Begriffen ausdrücken lassen, hat ihre Stunde geschlagen.
Paul Valéry
George Bernard Shaw
„Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen.“
29. Januar 2021
Landgrabbing in Deutschland | Ökologische Plattform bei DER LINKEN
„Die erneute Studie des Thünen-Instituts zum Einfluss nichtlandwirtschaftlicher Investorennetzwerke sowohl auf die Agrarstruktur als auch auf die ländlichen Räume bestätigt, was ich schon viele Jahre vor Ort erlebe und immer wieder kritisiert habe. Es ist gut, wenn Ministerin Klöckner nicht länger allein die Bundesländer in der Pflicht, sondern eigenen Handlungsbedarf sieht, z. B. bei der Grunderwerbssteuer bei Anteilskäufen. Es ist auch überfällig dass endlich anerkannt wird, dass die schlechte Einkommenssituation in Agrarbetrieben es den landwirtschaftsfremden Investorennetzwerken leicht macht, Anteile oder ganze Agrarbetriebe aufzukaufen und dass diese Entwicklung auch den ländlichen Räumen schadet. Aber diese Lernkurve muss nun unverzüglich Konsequenzen haben. Dazu gehört auch, die Privatisierung der verbliebenen 100.000 ha BVVG-Flächen sofort zu stoppen und für einen öffentlichen Bodenfonds zur langfristigen Verpachtung an ortsansässige, nachhaltig wirtschaftende Agrarbetriebe zur Verfügung zu stellen. Gern auch in Länderkompetenz.“,
kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die von BM Klöckner vorgestellten Ergebnisse der Studie „Auswirkungen überregional aktiver Investoren in der Landwirtschaft auf ländliche Räume“ des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Johann Heinrich von Thünen-Institut.
Michael Butter: „Früher stellten Verschwörungstheorien eine anerkannte Form des Wissens dar“ | Philosophie Magazin
Bauschuttrecycling: Seehofer blockiert Reform, Industrie verärgert - Wirtschaft - SZ.de
Nach ewigen Verhandlungen wollten Bund und Länder nun reformieren, wie Baumaterial recycelt wird. Doch der Bauminister blockiert das Projekt - zum Ärger auch der Industrie.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
Glücksspiel-Regulierung: Wirecard schickte Politiker auf Lobby-Tour | tagesschau.de
Wirecard hat über Jahre für eine weniger strikte Glücksspiel-Regulierung in Deutschland lobbyiert. Dazu zahlte der Konzern Tausende Euro im Monat an Anwälte und einen Ex-Regierungschef, zeigen interne Mails.
Von Philipp Eckstein, Jan Strozyk und Benedikt Strunz, NDR
Corona: 96 Anzeigen nach Polizeikontrolle | kurier.at
Nord Stream 2: Zweifel an Erdgas als Brückentechnologie | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A-Z - Nordmagazin
Klimapolitik: Forscher warnen vor Investitionen in Erdgas - DER SPIEGEL
Fauci sees vaccination for kids by late spring or the summer
Fauci sieht Impfungen für Kinder bis zum späten Frühjahr oder Sommer
Robert Lee Frost
Ein Diplomat ist ein Mann, der sich den Geburtstag einer Dame merkt und ihr Alter vergisst.
Robert Lee Frost
Julia Klöckner: So gut geht es Tieren in Deutschland (sagt die Ministerin) - DER SPIEGEL
So soll die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden
Schlüsseldienst-Abzocke vor dem Aus? Verbraucherzentrale begrüßt Rechtsprechung zur Strafbarkeit wegen Wuchers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucherinnen und Verbrauchern für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung der obersten Richter im Rahmen eines mehrjährigen Rechtsstreits in Kleve dürfte Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg (Urteil des Landgerichts Kleve vom 14. Januar 2021, Az. 118 KLs 1/20 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2020, Az. 1 StR 113/19).
"Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bislang waren nicht alle Gerichte der Auffassung, dass das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung allein eine solche Zwangslage darstellt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein Topf auf dem eingeschalteten Herd oder ein Kleinkind in der Wohnung. "Das Urteil des BGH, in dem das Ausgesperrtsein selbst zur Zwangslage erklärt wird, ordnet die Notsituation betroffener Verbraucher nun endlich auch strafrechtlich richtig ein und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen kriminelle Schlüsselnotdienste vorzugehen", fasst Rehberg die Bedeutung der Entscheidung zusammen.
Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro kassieren, ist ein Dauerärgernis. Oft setzen Monteure die Betroffenen vor Ort massiv unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten. "Nun kommen Kriminelle hoffentlich nicht mehr so leicht davon", freut sich Rehberg. Verbraucher, die in einer Notsituation den überhöhten Preisforderungen von Schlossnotdiensten ausgesetzt sind, sollten nicht zahlen, die Polizei rufen und Strafanzeige erstatten, rät die Verbraucherschützerin.
Tipps und Hinweise zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg:
- www.vzhh.de/schluesseldienst
- www.vzhh.de/notdienst
Diese Informationen sind im bundesweiten Projekt "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" zusammengetragen worden, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Teilnehmen - Gemeinsam für die Agrarwende - Campact
Unterzeichnen Sie jetzt den Appell an die Minister*innen!
Misere des Erneuerbare Energien-Ausbaus setzt sich auch 2021 fort: Deutsche Umwelthilfe identifiziert die sieben größten Probleme des EEG
Berlin (ots)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz setzt Hürden statt Brücken für den Ausbau Erneuerbarer
- Bundesregierung muss angekündigte Revision des EEG unverzüglich angehen
- Fehlstellungen sind unter anderem die automatische Reduktion des Ausbaupfades, fehlende Impulse für die Bürgerenergie sowie die Förderung fossiler Stromerzeugung
Trotz der Novelle Ende letzten Jahres offenbart das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Lücken und handwerkliche Fehler, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien torpedieren. Das geht aus einer Analyse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Erst wenn die eklatanten Schwächen des EEG beseitigt werden, können die Erneuerbaren Energien wieder Fahrt aufnehmen. Denn auch in diesem Jahr setzt sich die Notlage der Erneuerbaren fort. Für die bis Februar 2021 ausgeschriebenen 1.500 Megawatt (MW) an Windenergie gibt es unter den Windkraftbetreibern zu wenig Bewerber. Ein Trend, der sich aus den vergangenen Jahren fortsetzt und der durch die miserablen Bedingungen für den Ausbau Erneuerbarer verursacht wird. Die Hürden und Unsicherheiten, die das EEG aufbaut, lassen Investoren reihenweise zurückschrecken.
Der großen Koalition war es in der EEG-Novelle nicht einmal gelungen, den Erneuerbaren Energien den Status des "öffentlichen Interesses" zu verleihen, obwohl sie für den Klimaschutz unerlässlich sind. SPD und Union hatten zwar per Entschließungsantrag erklärt, beim EEG noch im ersten Quartal 2021 nachzusteuern, der erste Monat ist aber bereits ohne jegliches Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium verstrichen. Die DUH fordert hier Entschlossenheit und Schnelligkeit von der Bundesregierung.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die große Koalition lobt sich selbst, mit der EEG-Novelle einen großen Wurf geschafft zu haben. Dabei sprechen die Ausbauzahlen eine ganz andere Sprache. Unsere Analyse zeigt: Eklatante Fehler im EEG sind für den schleppenden Ausbau verantwortlich. Wäre das EEG ein Haus, wäre es bei so vielen handwerklichen Mängeln stark einsturzgefährdet. An der angekündigten Überarbeitung wird sich messen lassen, ob die Bundesregierung in Sachen Klimaschutz noch Willens und handlungsfähig ist."
Die DUH hat die folgenden sieben größten Probleme des EEG zusammengetragen:
1. Ziel und Ausbaupfad zu niedrig: Im ersten Quartal will die Bundesregierung die jährlichen Ausbaumengen für Erneuerbare Energien bis 2030 festlegen. Schon jetzt ist klar, dass es eine massive Erhöhung auf 6 Gigawatt (GW) Windenergie an Land und 10 GW Photovoltaik pro Jahr braucht, um die jüngst von der Europäischen Union erhöhten Klimaschutzziele zu erreichen. Das jetzige EEG kommt dagegen lediglich auf durchschnittlich 1,6 GW Wind an Land und 4,6 GW Photovoltaik.
2. "Endogene Rationierung" würgt Windkraftausbau ab: Das EEG etabliert einen Mechanismus, der den Ausbau von Windenergie zusätzlich reduziert, sobald vorherige Ausschreibungen unterzeichnet waren. Diese Praxis der sogenannten endogenen Rationierung gilt es wieder rückgängig zu machen.
3. Kaum Impulse für die Bürgerenergie: Seit der Einführung von Ausschreibungen 2017 lässt die Bundesregierung jegliche Unterstützung für Bürgerenergie vermissen. Dabei ist diese gegenüber anderen Marktakteuren massiv benachteiligt, aber gleichzeitig ein Garant für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien. Nachweisliche Bürgerenergieprojekte, im Konkreten Freiflächensolaranlagen bis zu 1 MW und Windparks bis zu 18 MW Leistung, müssen daher von den Ausschreibungen ausgenommen werden.
4. EEG-Umlagenbefreiung auch für "grauen" Wasserstoff: Wasserstoff kann seine wichtige Rolle im Energiesystem der Zukunft nur erfüllen, wenn er mithilfe von Erneuerbaren Energien emissionsfrei hergestellt wird. Das EEG fördert jedoch auch die Produktion von sogenanntem "grauem" Wasserstoff, für den fossile Energieträger verbrannt werden. Die Befreiung von der EEG-Umlagepflicht für diese Art von Wasserstoff muss zurückgenommen werden.
5. Ausbau Erneuerbarer Energien immer noch kein öffentliches Interesse: Bis kurz vor der Verabschiedung der Novelle des EEG sollten Erneuerbare Energien in den Status des öffentlichen Interesses aufgenommen werden. Dies hätte ihre Position in Planungs- und Genehmigungsprozessen gestärkt und ist für den raschen Ausbau dringend notwendig.
6. Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie nicht verpflichtend: Kommunen können an Windenergieanlagen finanziell beteiligt werden, wenn sich Betreiber freiwillig dafür entscheiden. Diese akzeptanzsteigernde Maßnahme darf keine reine Freiwilligkeit bleiben. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen muss verpflichtend eingeführt und auch auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen erweitert werden.
7. Vergütungsstopp gefährdet Wirtschaftlichkeit von Windparks: Der fehlende Ausbau der Netze führt zu Abschaltungen der Windanlagen. Nach vier Stunden negativer Strompreise erhalten die Betreiber laut EEG keine Vergütung mehr. Dieser Zeitraum soll nach Plänen der Union sogar noch drastisch gekürzt werden. Dies würde weitere Vergütungskürzungen nach sich ziehen. Die Finanzierung neuer Windanlagen wird so risikoreicher, teurer und ist für Bürgerenergiegesellschaften immer weniger geeignet.
Die Analyse der DUH zeigt, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht - das EEG muss dringend und schnell überarbeitet werden. Die Nachbesserungen müssen sich an den Klimazielen orientieren und auch den zusätzlichen Ausbaubedarf berücksichtigen, der sich aus der Anhebung des EU-Klimaziels ergibt.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, kommentiert: "Mit diesem EEG steuert die Bundesregierung wissentlich an den Klimazielen vorbei. Wichtigster Punkt der Überarbeitung muss die Anhebung der Ausbaupfade sein. Dass die EU ihr Klimaziel für 2030 angehoben hat, macht die Sache noch nochmal dringlicher. Aber auch das Kleingedruckte im Paragraphendschungel muss dringend überarbeitet und entschlackt werden. Mit 320 Seiten ist das EEG inzwischen ein Paragraphen-Monster. Allein die Komplexität behindert zunehmend den Ausbau der Erneuerbaren. Fast hat man den Eindruck, der Bundesregierung ginge es eher darum, mehr Paragraphen in das EEG einzubauen als neue Windenergieanlagen im Land."
Eine ausführliche Analyse des neuen EEG ist im Papier "Die sieben größten Baustellen des neuen EEG" zu finden.
Link:
Die ausführliche Analyse der sieben größten Baustellen sowie das DUH-Positionspapier "Neustart für Erneuerbare" finden Sie hier: http://l.duh.de/p210126
Deutsche Umwelthilfe untermauert Klage gegen Nord Stream 2 mit neuen Erkenntnissen zu Klimaschutz und Methan-Leckagen
Berlin (ots)
- Klimawirkung des transportierten Erdgases und extrem klimaschädliche Methan-Leckagen wohl höher als angenommen und bisher nicht ausreichend berücksichtigt
- Beklagtes Bergamt Stralsund und Nord Stream 2 AG verweigern unabhängige Überprüfung der Methan-Leckagen aus Förderung und Verarbeitung des Erdgases
- Deutsche Umwelthilfe möchte gerichtlich klären, ob Bau und Betrieb fossiler Großprojekte mit Klimaschutzrecht vereinbar sind
- Gründung einer Klimaschutz-Stiftung durch Ministerpräsidentin Schwesig entlarvt sich endgültig als staatliches Greenwashing
In ihrer laufenden Klage gegen Nord Stream 2 legt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einem neuen Schriftsatz dar, warum die Klimawirkung des Gesamtprojektes überprüft werden muss. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Methan-Emissionen aus der Erdgasförderung unter Umständen bis zu 80 Prozent höher liegen, als bislang angenommen. Nach Auffassung der DUH müssen diese Erkenntnisse zu Methan-Leckagen aus der Förderung, Verarbeitung und dem Transport von Erdgas auch nach Genehmigungserteilung beachtet werden. Die Genehmigung des Bergamtes Stralsund sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung vor, sollten neue Erkenntnisse zu Umweltfolgen vorliegen. Mit der Erwiderung antwortet die DUH in dem Verfahren zur Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald auf Schriftsätze des Bergamt Stralsunds und der Nord Stream 2 AG.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir möchten gerichtlich klären, ob fossile Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung mit deutscher und europäischer Klimaschutzgesetzgebung vereinbar sind. Wir sind der Auffassung, dass die europäische Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung Projekte mit solch gravierenden Methan- und CO2-Emissionen schon heute ausschließt. Obwohl Nord Stream 2 das größte fossile Projekt Europas ist, wird die Wirkung der Pipeline auf die Klimakrise nicht ausreichend untersucht. Dabei würden durch die Nutzung des transportierten Erdgases jährlich 100 Millionen Tonnen CO2 entstehen. Hinzu kommen die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport. Diese sind bisher völlig ungeklärt und müssen überprüft werden. Die Versuche von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Nord Stream 2 als Klimaschutz darzustellen, werden damit endgültig als staatliches Greenwashing entlarvt. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Klimawirkung von Nord Stream 2 aufzuklären. Gefragt ist aber auch die Politik: Wir fordern ein sofortiges und mindestens einjähriges Moratorium für den Weiterbau, in dem Nord Stream 2 und seine Wirkung auf die Klimaziele unabhängig überprüft werden."
Die Klage auf Überprüfung der Genehmigung hat die DUH bereits im August 2020 eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Bergamt Stralsund, das für die Genehmigung von Bau und Betrieb des Pipeline-Abschnitts auf dem Festlandsockel zuständig ist. In dem Verfahren vor dem OVG Greifswald haben das Bergamt Stralsund und die Nord Stream 2 AG eine Untersuchung der Methan-Emissionen abgelehnt und dies unter anderem mit einer Studie begründet, die von der Nord Stream 2 AG selbst in Auftrag gegeben wurde.
Dagegen belegen Daten der Internationalen Energieagentur (IEA), die unter anderem auf Satelliten-Messungen beruhen, dass die globalen Methan-Emissionen der Öl- und Gaswirtschaft um bis zu 80 Prozent höher liegen, als von der Branche angegeben. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kam im vergangenen Jahr in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die Methan-Emissionen aus Russland - dem Herkunftsland für das Nord Stream 2-Gas - auf nur wenigen Studien beruhen und verdächtig niedrig seien.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Die tatsächliche Klimabilanz des von der Nord Stream 2-Pipeline transportierten Erdgases bleibt im Dunkeln. Die Methan-Emissionen der Erdgasförderung in Russland sind eine Blackbox, unabhängige Daten sind praktisch nicht verfügbar. Gleichzeitig wächst auf Grundlage neuer und unabhängiger Messdaten die Gewissheit, dass die Emissionen der Gaswirtschaft bisher unterschätzt wurden. Es ist unabdingbar, dass dies vor Fertigstellung und Inbetriebnahme des größten fossilen Projektes in Europa überprüft wird. Alle Indizien legen nahe, dass die Klimaschädlichkeit von Nord Stream 2 sogar noch viel höher ist, als ohnehin schon bekannt. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass das Bergamt Stralsund eine Überprüfung dieser Emissionen anordnet und auf dieser Grundlage die Genehmigung prüft."
Methan ist Hauptbestandteil von Erdgas und rund 90 Mal so klimaschädlich wie CO2. Schon kleinere Leckagen haben deshalb eine große Wirkung auf die Klimabilanz des Erdgases und des Gesamtprojektes.
Links:
- Schriftsatz der DUH von Januar 2021 sowie die Klageschrift von August 2020: http://l.duh.de/p210128
- Mehr Informationen zum Vorgehen der DUH gegen Nord Stream 2: https://www.duh.de/projekte/keine-neuen-leitungen-fuer-fossiles-gas/
Alarmierende Auswertung der Deutschen Umwelthilfe: Großteil der Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm geht dem Klimaschutz verloren
Berlin (ots)
- DUH kritisiert: Mittel aus CO2-Gebäudesanierungsprogramm landen überwiegend bei Neubauten, der Klimaschutz im Gebäudebestand bleibt auf der Strecke
- Neubauten erhalten Fördergeld auch bei unzureichendem Klimaschutz-Standard
- DUH fordert: Geld muss prioritär für Maßnahmen in Bestandsgebäuden ausgegeben werden, eine Förderung für Neubauten ist an den Standard Effizienzhaus 40 Standard zu knüpfen
Die Bundesregierung fördert im Gebäudebereich am Klimaschutz vorbei, da sie den Großteil der Fördermittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Förderung des Neubaus nutzt. Große Anteile davon entfallen zudem auf Gebäude mit dem Effizienzhaus 55 Standard, der nicht ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Basis einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen zur "Wirksamkeit der Fördermittel im Gebäudebereich für den Klimaschutz". Die Auswertung offenbart eine massive Fehlallokation der Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Damit das Programm die beabsichtigte Wirkung erreichen kann, müssen die Förderbedingungen geändert werden: Die DUH fordert, nur noch energetische Standards zu fördern, die mit den Klimazielen kompatibel sind und die Fördergelder deutlich aufzustocken.
Fast 60 Prozent der Fördermittel fließen in die Förderung des Neubaus. Das ist aber nur ein Bruchteil aller Gebäude. Der weitaus größere Teil sind Bestandsgebäude mit häufig geringem Klimaschutz-Standard, die dringend einer Sanierung bedürfen, um den Energieverbrauch zu senken. Besonders heikel: Mit 2,2 Milliarden Euro wurden 40 Prozent aller Mittel im Jahr 2020 für den veralteten Effizienzhaus 55 Standard verwendet, obwohl dieser nicht den Klimazielen entspricht und im Neubau längst Stand der Technik ist. Somit entstehen Mitnahmeeffekte bei Eigentümerinnen und Eigentümern, da ihnen ein Standard im Neubau finanziert wird, der auch ohne Förderung wirtschaftlich ist und somit auch ohne staatliche Finanzierung gebaut werden würde. Die klimapolitisch notwendige Sanierung von Millionen Bestandsgebäuden in Deutschland bleibt dagegen auf der Strecke.
Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die Bundesregierung finanziert mit ihrem CO2-Gebäudesanierungsprogramm am Klimaschutz vorbei. Anstatt mit dem Geld den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und so auch die Heizkosten für Mieterinnen und Mieter zu reduzieren, werden Neubauten mit veralteten Effizienz-Standards großzügig bezuschusst. Dieses Geld wäre bei Bestandsgebäuden deutlich besser angelegt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sollte ein Klimaschutzprogramm und keine Wohnungsbauförderung sein. Die Förderung eines veralteten Klimaschutz-Standards im Neubau ist auch deshalb absurd, weil die Gebäude nun vor 2050 ein weiteres Mal saniert werden müssen, um auf den richtigen Standard zu kommen. Das Programm muss daher gründlich überarbeitet werden: Bei Neubauten darf nur noch der Effizienzhaus 40 Standard gefördert werden, Vollsanierungen im Bestand müssen den Effizienzhaus 55 Standard zum Ziel haben."
Die Klimaziele im Gebäudebereich können nur mit einer umfassenden Sanierung des Gebäudebestands erreicht werden. Wie ein kürzlich veröffentlichter Faktencheck der DUH belegt, wird aber bisher viel zu wenig in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes investiert - was sich auch in der niedrigen Sanierungsrate von knapp 1 Prozent der Gebäude pro Jahr widerspiegelt.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Der Gebäudebestand ist nach wie vor der pinke Elefant im Raum, der weitgehend ignoriert wird. Besonders besorgniserregend ist, dass der Trend in die falsche Richtung zeigt: 2019 betrug der Anteil des Neubaus im Gebäudesanierungsprogramm noch 30 Prozent, 2020 flossen sogar 60 Prozent in den Neubau. Das muss dringend umgekehrt werden: Es müssen mehr Fördermittel für den Bestand bereitgestellt werden, um Sanierungen im Bestand attraktiver zu machen."
Um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, fordert die DUH, die Fördermittel für die energetische Sanierung auf bis zu 25 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Die derzeitigen Fördermittel liegen mit knapp 6 Milliarden Euro für 2021 weit darunter.
Hintergrund:
Deutschland drohen bei Verfehlung des Klimaziels 2030 Strafzahlungen in Höhe von 30 bis 60 Milliarden Euro. Aufgrund der geringen Effizienzanforderungen müssen heute gebaute oder sanierte Gebäude vor 2050 ein weiteres Mal zu Baustellen werden, was für Eigentümer unnötige Mehrkosten bedeutet. Höhere Energieeffizienzansprüche könnten bis zu 280.000 neue Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft schaffen.
Links:
Zum Faktenpapier Energieeffizienz und einem 11-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden: http://l.duh.de/p201030
NABU: "Betonparagraph" 13b aus Baugesetzbuch streichen - Krüger übergibt "Flächenfraß"-Petition mit mehr als 35.000 Unterschriften
Berlin (ots)
Mehr als 35.000 Menschen sprechen sich für eine Streichung des § 13 b aus dem Baugesetzbuch aus. Die entsprechende Petition übergab NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger an den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol. Damit erhalten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD den Auftrag zu verhindern, dass der eigentlich ausgelaufene "Zersiedlungsparagraph" erneut in die Novelle des Baugesetzbuchs aufgenommen wird, so wie es bisher vorgesehen ist.
Am Donnerstag, den 28.Januar, findet die erste Lesung des Gesetzentwurfes, der sogenannten Baulandmobilisierung im Bundestag statt. Anschließend wird der Entwurf u.a. in Bau- und Umweltausschuss diskutiert. Der NABU fordert zusammen mit den Unterzeichnern der Petition, anderen Umweltverbänden und Institutionen wie dem Umweltbundesamt die ersatzlose Streichung des § 13b.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger dazu: "Es ist an der Zeit, eine Forderung abzugeben, wie die Siedlungspolitik der Zukunft aussehen soll und wie ernst den Regierungsfraktionen ihre selbst gesteckten Ziele sind. Die einzig richtige Entscheidung kann nur sein, Paragraph 13b als gescheitertes Experiment zu verbuchen und ihn abzuschaffen, bevor er noch mehr Schaden anrichtet. Eine Beibehaltung würde nicht nur die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung missachten, den Flächenverbrauch wirksam zu reduzieren. Sie widerspräche auch der Bodenschutzklausel, die dem Baugesetzbuch vorangestellt ist: Innen- vor Außenentwicklung."
"Für die SPD-Bundestagsfraktion war es wichtig, dass das Leitmotiv der Innenentwicklung in der Novelle im Fokus steht. Das sehen wir erreicht. Die Verlängerung des Paragraphen 13b Baugesetzbuch war das zentrale Anliegen von unserem Koalitionspartner. Mehr Bauland für den bezahlbaren Wohnungsbau und mehr kommunale Handlungsfähigkeit, wonach Bundesländer, Kommunen und Verbände händeringend rufen, gibt es nur in diesem Gesamtpaket. An die Kommunen vor Ort und die Bundesländer kann ich nur appellieren, auch wenn §13b verlängert werden sollte, ihre Ortskerne zu stärken und nicht auf die grüne Wiese auszuweichen", erklärt Sören Bartol, SPD.
Stefan Petzold, NABU-Siedlungsreferent ergänzt: "Wir betonieren unsere Freiflächen auf Kosten zukünftiger Generationen und schaffen den Leerstand von morgen, da der Bedarf an den falschen Orten übererfüllt wird." Studien, wie beispielsweise die des Umweltbundesamtes (2020) ergaben, dass § 13b BauGB vor allem von kleineren Gemeinden angewandt wird. Er verschafft bürokratische Erleichterung auf Kosten von Umwelt- und Artenschutz, Bürgerbeteiligung und einer gezielten Siedlungsentwicklung.
Petition zum Flächenfraß: https://mitmachen.nabu.de/de/flaechenfrass
Hintergrundpapier: https://www.nabu.de/Hintergrund-13bBauGB
Sterbefallzahlen im Dezember 2020: 29 % über dem Durchschnitt der Vorjahre
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 044 vom 29.01.2021 WIESBADEN – Im Dezember 2020 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 106 607 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 29 % beziehungsweise 24 038 Menschen mehr als in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich im Dezember verstorben waren. Im November 2020 lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand 12 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen für das Jahr 2020 hervor. Mehr als 100 000 Sterbefälle in einem Dezember gab es zuletzt im Jahr 1969. Damals waren die Sterbefallzahlen im Zuge der Hong-Kong-Grippe erhöht und es wurden 109 134 Sterbefälle gezählt. Beim Robert Koch-Institut wurden für Dezember 2020 insgesamt 20 043 Todesfälle von Personen gemeldet, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren.
Jean-Jacques Rousseau
„Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt, sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat.“
Bildungsminister kritisieren Merkel, weil die für Kita- und Schulschließungen kämpft | News4teachers
Umfrage bei Familien: Eltern sind mit Kräften am Ende | News4teachers
Karliczek zu weiteren Schulöffnungen: Lieber 14 Tage länger warten | News4teachers
Mutation bei Corona-Ausbruch in Freiburger Kita festgestellt – RKI zieht These in Zweifel, dass jüngere Kinder weniger ansteckend sind | News4teachers
Bruttoinlandsprodukt: Statistisches Bundesamt meldet Mini-Wachstum im vierten Quartal 2020 - trotz Lockdowns - manager magazin
Krebserregende Stoffe in Spaghetti-Nudeln müssen sofort unterbunden werden
„Der Lebensmittelindustrie sind offenbar alle Mittel recht, um die Herstellungskosten zu drücken. Einige Hersteller schrecken dabei nicht einmal vor verunreinigten und krebserregenden Zutaten zurück. Das muss sofort unterbunden werden. Wer verunreinigte Lebensmittel auf den Markt bringt, sollte überhaupt nichts mehr verkaufen dürfen. Die Studie macht auch die Größenordnung deutlich, in der Pestizide und andere Umweltgifte in der industriellen Landwirtschaft zum Einsatz kommen. So geht es nicht weiter!“, erklärt Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum Fund von Glyphosat, Mineralöl und Schimmelpilzgiften in Spaghetti-Nudeln durch das Verbrauchermagazin Öko-Test. Mohamed Ali weiter:
„Die Bundesregierung trägt eine Mitschuld, dass solche Produkte in den Handel gelangen können. Die Lebensmittelkontrollbehörden sind unterbesetzt. Anstatt gegen den Personalmangel vorzugehen, hat Ernährungsministerin Julia Klöckner im letzten Jahr sogar eine Änderung der Kontrollverordnung (AVV RÜb) auf den Weg gebracht, um die Zahl der vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen zu reduzieren. Das ist absolut unverantwortlich und gefährdet die Lebensmittelsicherheit.
Ich fordere die Bundesregierung auf, diesen Schritt sofort zu korrigieren und die Länder endlich finanziell beim Personalaufbau in den Kontrollbehörden zu unterstützen. Es sind dringend schärfere und vor allem unangekündigte Kontrollen der Lebensmittelhersteller erforderlich.“
Katharine Hepburn
„Wenn Frauen unergründlich erscheinen, dann liegt es am fehlenden Tiefgang der Männer.“
Katharine Hepburn
Bischof stoppt Entwidmung der Keyenberger Kirche - Rheinland - Nachrichten - WDR
Re: Sibirien taut auf - Klimawandel im Permafrost - Die ganze Doku | ARTE
Rasanter Eisverlust, Schäden durch Extremwetter, Anpassungsgipfel – klimareporter°
Drei Viertel des kommunalen Klärschlamms wurden 2019 verbrannt, ein Viertel stofflich verwertet
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 036 vom 27.01.2021 WIESBADEN –Die Menge des entsorgten Klärschlamms aus kommunalen Kläranlagen in Deutschland ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr mit 1,74 Millionen Tonnen Trockenmasse fast gleichgeblieben. Sie lag um 0,4 % unter dem Wert von 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden ebenso wie im Vorjahr 74 % des entsorgten Klärschlamms verbrannt (1,29 Millionen Tonnen). In der Landwirtschaft, beim Landschaftsbau oder in sonstiger stofflicher Verwertung wurden rund 25 % der kommunalen Klärschlammmenge eingesetzt (0,43 Millionen Tonnen).
Potenzieller Treibhauseffekt verwendeter fluorierter Treibhausgase 2019 um 14 % gegenüber dem Vorjahr gesunken / Anwender steigen auf fluorierte Treibhausgase mit niedrigerem Treibhauspotenzial um
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 038 vom 28.01.2021 WIESBADEN – Der potenzielle Treibhauseffekt der im Jahr 2019 in Deutschland eingesetzten fluorierten Treibhausgase (FKW, HFKW, Blends) ist gegenüber 2018 um fast 14 % und gegenüber 2015 sogar um 44 % gesunken. Dies zeigt, dass die Anwender fluorierte Treibhausgase mit hohem Treibhauspotenzial verstärkt durch weniger klimaschädliche Gase ersetzen, wie dies die F-Gas-Verordnung der Europäischen Union von 2014 vorgibt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, wurden 2019 rund 7 313 metrische Tonnen Treibhausgase verwendet, das waren 11,1 % weniger als 2018 (8 223 metrische Tonnen). Gemessen in CO2- Äquivalenten sank die eingesetzte Menge von 11,2 Millionen Tonnen im Jahr 2018 auf 9,6 Millionen Tonnen im Jahr 2019.
piqd | Wir müssen über den Boden sprechen!
Seit geraumer Zeit habe ich das Gefühl, dass in der Klimadebatte oft ein wichtiger Faktor vergessen wird: der Boden. Es ist tatsächlich eher ein Gefühl, etwas, woran ich mich immer mal wieder erinnere und es dann selbst wieder vergesse. Journalist Andreas Frey erklärt das in seinem ausführlichen Beitrag zur Bodenökologie in der FAZ gleich zu Beginn:
Alle Probleme beginnen schon damit, dass man dem Boden nicht ansieht, wie schlecht es ihm geht.