2. Juli 2019

Spitzen-Hoteliers wollen Hygienemängel verheimlichen - hochrangige Hotel-Funktionäre klagen wegen Transparenz-Portal "Topf Secret"



Berlin, 2. Juli 2019. Mehrere Spitzen-Hoteliers klagen gegen Lebensmittelbehörden, um die Veröffentlichung von Hygiene-Mängeln in ihren Betrieben zu verhindern. Bei den Klägern handelt es sich um die Landespräsidenten des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) in Bayern, Bremen, Hessen und Niedersachsen. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte die Kontrollberichte über das Transparenz-Portal "Topf Secret" bei den zuständigen Behörden angefragt. Bevor die Behörden die Berichte herausgeben konnten, reichten die Hoteliers Klage bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten ein. Bereits aus den Gerichtsakten gehe allerdings hervor, dass die Lebensmittelkontrolleure bei allen vier Betrieben Mängel festgestellt hatten, so foodwatch. Die Verbraucherorganisation warf den Hoteliers vor, eigene Versäumnisse bei der Hygiene zu vertuschen.

"Die Gastro-Lobby lässt keine Gelegenheit aus, um Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen zu bekämpfen. Die Energie, die führende Hotelmanager in die Geheimhaltung ihrer Kontrollberichte stecken, sollten sie besser in geeignete Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben investieren", erklärte Oliver Huizinga von foodwatch.

Bislang wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Anfang des Jahres hat foodwatch gemeinsam mit der Transparenz-Initiative FragDenStaat die Online-Plattform "Topf Secret" (www.topf-secret.foodwatch.de) ins Leben gerufen, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen können - auch solche, die die Behörden bislang geheim halten.

foodwatch hat die Herausgabe der Hygiene-Berichte zu den Hotels von elf Präsidiumsmitgliedern des DEHOGA-Bundesverbands auf "Topf Secret" beantragt. Die Behörden haben zu drei Hotels Auskunft gegeben, darunter das Hotel Neptun in Rostock von DEHOGA-Bundespräsident Guido Zöllick. Bei diesen Betrieben kam es zu keinen oder nur geringfügigen Mängeln. In vier Fällen haben die Hoteliers gegen die Herausgabe der Berichte geklagt: Das Hotel Oranien in Wiesbaden vom Hessischen DEHOGA-Landespräsidenten Gerald Kink (Verfahren am Verwaltungsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen: 5 K 963/19), das Ringhotel Munte am Stadtwald des Bremer DEHOGA-Landespräsidenten Detlef Pauls (VG Bremen, AZ 5 K 063/19), das Hotel Schröder in Groß Meckelsen vom niedersächsischen DEHOGA-Landespräsidenten Detlef Schröder (VG Stade, AZ 6 A 430/19) sowie der Brauereigasthof Hotel Aying von der bayerischen DEHOGA-Landespräsidentin Angela Inselkammer (VG München, AZ: M 32 K 19.1493). Bei den übrigen vier Anfragen steht eine Antwort der Behörden aus.

Derzeit klagen unter Betreiben des DEHOGA hunderte Gastronomen deutschlandweit gegen die Herausgabe von Hygiene-Berichten. Bislang wurden jedoch nur zwei Urteile in der Hauptsache gefällt: Während das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen zweier Restaurantbetriebe ablehnte, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach zugunsten eines Hotelbetriebes. Die Betriebe aus Augsburg haben Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgericht beantragt.

Seit Start des Portals Mitte Januar haben knapp 17.000 Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden die Hygiene-Berichte von rund 29.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht. In den meisten Fällen erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft von den Behörden. Die Kontrolleure haben in vielen Betrieben erwartungsgemäß keine Beanstandungen festgestellt. Hygiene-Mängel hat es zum Zeitpunkt der jeweiligen Kontrollen aber zum Beispiel bei einem McDonald’s in Sinsheim, einem Subway in Karlsruhe und einer Filiale des Hotel Mercure in Leipzig gegeben.

Link:
- Online-Plattform "Topf Secret": www.topf-secret.foodwatch.de 

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