Leipzig (dpo) - Was nützen Fahrverbote in deutschen Innenstädten, wenn zu Silvester durch Feuerwerkskörper dennoch Tausende Tonnen Feinstaub in der Atmosphäre landen? Dieser Kritik mehrerer Umweltverbände hat sich das Bundesverwaltungsgericht nun in einem aufsehenerregenden Urteil angeschlossen: Mit sofortiger Wirkung müssen sämtlicher Knaller, Böller und Raketen mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sein.
Der Postillon: Wegen Feinstaub: Silvesterfeuerwerk nur noch mit Rußpartikelfiltern erlaubt
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