„Dass Staatsministerin Grütters (CDU)
die erneute Verlängerung des Status Quo bei der ALG-I-Regelung für
kurzfristig Beschäftigte als Erfolg verkauft, ist schon ein starkes
Stück“, sagt Simone Barrientos, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion
DIE LINKE, mit Blick auf die aktuell im Kabinett beschlossene
Sonderregelung zum Arbeitslosengeld I für überwiegend kurzfristig
Beschäftigte. „Die alte große Koalition, die auch die neue ist, hatte
bereits im Koalitionsvertrag von 2013 eine Anschlussregelung für 2015
versprochen. Statt die dringend notwendige Reform endlich auf den Weg zu
bringen, wird hier eine Behelfslösung immer wieder verlängert. Das ist
ein wirkliches Armutszeugnis, vor allem aber ist es ein Desaster für die
Betroffenen. Die jetzigen Regelungen sind nämlich so ausgestaltet, dass
kaum jemand von ihnen profitiert.“ Barrientos weiter:
„Statt den Stillstand bei den Regelungen zum
Arbeitslosengeld I für kurzfristig Beschäftigte als Fortschritt zu
verkaufen, muss die soziale Absicherung von Künstlern und Kreativen
endlich konkret verbessert werden. Es ist doch ein Skandal, dass
beispielsweise im letzten Erhebungszeitraum von April 2014 bis März 2015
lediglich 295 Anträge auf ALG I aus der Gruppe der kurz befristet
Beschäftigten bewilligt wurden, das sind weniger als ein Prozent der
Berechtigten. DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode – wie auch in
der letzten - schon in zwei Anträgen (BT-Drucksache 19/1034 und 19/105),
klare Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Lage der Kreativen
gemacht: Allen wäre geholfen, wenn die Rahmenfrist wieder von zwei auf
drei Jahre ausgedehnt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach
viermonatiger versicherungspflichtiger Tätigkeit erworben würde.
Statt, wie Frau Grütters es heute ankündigt hat, erneut mit Verbänden
Lösungen bis 2021 zu erarbeiten - , soll die Bundesregierung den
Betroffenen bitte einmal erklären, was sie hindert, die bereits
vorliegenden Reformvorschläge umzusetzen, zumal sogar die Bundesagentur
für Arbeit und auch der Bundesrat bereits in der letzten
Legislaturperiode für eine Verlängerung der Rahmenfrist plädiert haben.
Dieses Aufschieben geschieht auf Kosten der im Kultur- und Medienbereich
Beschäftigten.“
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