Atomausstieg ist verfassungskonform/ Keine Basis für Entschädigungszahlungen
Hamburg/
Karlsruhe, 14. 3. 2016 – Nach Ansicht von Greenpeace werden die ab
morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen den
Atomausstieg den Energiekonzernen keine Basis für milliardenschwere
Entschädigungszahlungen liefern. Die Umweltschutzorganisation hält den
nach dem Super-GAU in Fukushima beschlossenen beschleunigten
Atomausstieg für verfassungskonform. Die 13. Novelle des Atomgesetzes
stimme im Wesentlichen mit dem Atomausstieg von 2002 überein, den die
Atomkonzerne selbst unterschrieben haben. RWE, Eon und Vattenfall haben
die Bundesregierung verklagt, da sie sich durch den Atomausstieg in
ihren Eigentumsrechten beschnitten fühlen. Die Konzerne fordern rund 20
Milliarden Euro Schadenersatz. „Der Betrieb der Atomkraftwerke ist
gefährlich und nicht vertretbar. Im Gegenteil, die Atomkatastrophe von
Fukushima, die so auch in Deutschland passieren kann, mahnt zu einem
schnelleren Atomausstieg“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei
Greenpeace.
Bundesregierung muss Recht auf Leben schützen
Der
2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomkraft war nach
einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen Brüter in Kalkar
sogar geboten. Damals entschieden die obersten Richter, der Staat sei
verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Gefahren
frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den erforderlichen
verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen“ (BVerfGE 49, 89). Der vom
Grundgesetz geforderte „praktische Ausschluss“ von Risiken der
Atomenergienutzung ist nach der Katastrophe von Fukushima endgültig
gescheitert. Auch für deutsche Atomkraftwerke ist belegt, dass mögliche
Terrorangriffe große Freisetzungen von Radioaktivität mit katastrophaler
Wirkung zur Folge haben können. Nach dem Grundgesetz muss die
Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit vor den Risiken der Atomkraft geschützt werden.
Indem
die Bundesregierung feste Abschaltdaten für die AKW festsetzte,
besserte sie nach Ansicht von Greenpeace in legitimer Weise die
Atomvereinbarung von 2002 nach. Die dort beschlossene mögliche
Strommengenübertragung sollte ursprünglich dazu dienen, ältere
Atomkraftwerke früher abzuschalten. Eine Prognoserechnung von Greenpeace
zeigt, dass die im Atomgesetz veranschlagten Strommengen grundsätzlich
produzierbar wären. Die Atomkonzerne hatten ausdrücklich gewünscht,
Strommengen-Produktionsrechte von einem Kraftwerk auch
konzernübergreifend auf ein zweites übertragen zu dürfen. Sie haben
dieses in der Vergangenheit auch schon getan. Wenn das unterbleibt, geht
es nicht zu Lasten des Gesetzes. Darüber hinaus können selbst zu
verantwortende Stillstandszeiten beispielsweise aufgrund technischer
Probleme am Reaktor nicht zu einem Aufschub von
Strommengen-Produktionsrechten auf unabsehbare Zeit führen.

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