12. Februar 2016
Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren
Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen