12. Februar 2016
Das Amtsgericht Kassel sieht Grundrecht durch Stromsperre verletzt!
Einen Antrag auf einstweilige Verfügung gewann der 36Jährige Darius S. vor dem Amtsgericht Kassel. Der Antragsteller selbst lebt seit einiger Zeit von Hartz IV Leistungen. Der Stromlieferant hatte gleich 3 x den Strom aufgrund einer nicht beglichenen Rechnungen abgestellt. Dennoch konnte der Kläger das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, geltend machen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/amtsgericht-grundrecht-auf-strom-stattgegeben.php
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen