EU-Parlament
entscheidet über Weichenstellung für saubere Luft – Deutsche
Umwelthilfe fordert wirksame Revision der Richtlinie zur Begrenzung
von Luftschadstoffen – Methan- und Ammoniakgrenzwerte müssen in
NEC-Richtlinie bestätigt werden
Berlin, 26.10.2015:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) appelliert an alle Abgeordneten des
Europäischen
Parlaments, sich für eine wirksame Novellierung der EU-Gesetzgebung zur
Luftreinhaltung einzusetzen. Am Mittwoch, 28.10.15, werden die
Parlamentarier über die Vorschläge zur Revision der Richtlinie über
Emissionshöchstmengen (National Emission Ceiling Directive,
NECD) abstimmen.
Luftverschmutzung
ist nach wie vor das größte Umweltproblem in Europa. Mehr als 90
Prozent der städtischen Bevölkerung in Europa sind täglich einer
gesundheitsgefährdenden Luftbelastung
ausgesetzt. Pro Jahr führt die verschmutzte Atemluft zu tausenden
vorzeitigen Todesfällen. Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfall- und
Energiewirtschaft sind die wesentlichen Quellen für die Schadstoffe
Stickstoffoxid, Schwefeldioxid, Ammoniak, Methan, Quecksilber
und Ruß. Die NECD legt wichtige Zielmarken für die Luftqualität in
Europa fest.
„Die
EU-Abgeordneten haben die Chance, aber auch die Verantwortung, mit
diesem Gesetz die Weichen für die Luftqualität in Europa auf Jahrzehnte
zu stellen und maßgebliche
Entscheidungen für den Umweltschutz zu treffen“, sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir fordern die Abgeordneten daher auf, sich am 28.10.2015 mit ihrer Stimme für saubere Luft einzusetzen.“
Die
in der heute geltenden Verordnung festgelegten Grenzwerte gelten für
das Jahr 2020 und sollen im Rahmen der Revision weiterentwickelt werden.
Die DUH fordert, dass sich die
Abgeordneten im EU-Parlament für verbindliche und ambitionierte
Minderungsziele für das Jahr 2030 aussprechen. Dazu zählt auch ein
Minderungsziel für Methan, einem Vorläuferstoff von
gesundheitsschädlichem bodennahem Ozon. Nach Ansicht der DUH muss
außerdem
für alle Schadstoffe ein verpflichtendes Zwischenziel für das Jahr 2025
ergänzt werden.
Besonders
umstritten im aktuellen Gesetzgebungsprozess sind unter anderem die
geplanten Vorgaben zur Minderung von Methan und Ammoniak. „Die
EU-Parlamentarier dürfen sich
nicht zum Handlanger der Agrarlobby machen lassen. Im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger sollte die Stärkung einer nachhaltigen
Landwirtschaft im Vordergrund stehen. Dies lässt sich mit
Minderungszielen für Ammoniak und Methan erreichen, die als
Vorläuferstoff
für Feinstaub und Ozon im Fokus der Luftreinhaltepolitik stehen sollten
“, sagt
Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH. „Für
den Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es
völlig inakzeptabel, die Einführung von wirksamen Minderungszielen
weiter aufzuschieben.“
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