Die
Mehrwegquote von Coca-Cola befindet sich im freien Fall –
Amerikanischer Getränkekonzern streicht mehrere hundert grüne Jobs an
sieben
deutschen Standorten – Deutsche Umwelthilfe fordert Umweltministerin
Hendricks auf, endlich Maßnahmen zum Mehrwegschutz zu ergreifen
Berlin, 1.10.2015:
Vor knapp neun Monaten hat die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) enthüllt, dass Coca-Cola in Deutschland aus dem Mehrwegsystem
aussteigen will. Das Unternehmen hat dies dementiert und darauf
verwiesen, nur geringfügige Veränderungen ihres Produktangebots
vornehmen zu wollen. Die Realität sieht anders aus, wie wenige
Monate später deutlich zu erkennen ist: Bis März 2016 sollen
deutschlandweit sieben Abfüll- und Logistikstandorte geschlossen und die
unternehmensinterne Mehrwegquote auf weniger als die Hälfte abgesenkt
werden. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung sowohl
für Arbeitnehmer als auch für die Umwelt fordert die DUH
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dazu auf, das Mehrwegsystem
durch eine „Lenkungsabgabe“ auf Einweg-Getränkeverpackungen in Höhe von
20 Cent zusätzlich zum Pfand zu schützen.
Bislang
lag die Mehrwegquote von Coca-Cola in Deutschland bei deutlich über 50
Prozent. Die 1,5 Liter Mehrwegflasche ist bereits verschwunden und der
Flaschenpool abgeschafft. Die Coca-Cola Standorte in Osnabrück,
Haselünne, Dorsten, Oberstraubling, Drolshagen, Freigericht und Würzburg
sollen im Zuge der Umstellung auf Wegwerfplastikflaschen und Dosen
geschlossen werden.
„Durch
die Schließung von insgesamt sieben Mehrwegstandorten zeigt Coca-Cola
sein wahres Gesicht. Es geht dem Unternehmen um nichts anderes als
Profitmaximierung. Dafür nimmt es die Schädigung der Umwelt billigend
in Kauf, entlässt Mitarbeiter und zwingt dem Verbraucher seine
Einwegprodukte auf“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Die Politik muss den Ernst der Lage erkennen und
endlich handeln. Es steht nicht weniger als das deutsche Mehrwegsystem
mit über 120.000 grünen Arbeitsplätzen auf dem Spiel.
Die
Verantwortung, das Mehrwegsystem in Deutschland zu schützen, liegt bei
der Bundesumweltministerin. Aus Sicht der DUH muss Frau Hendricks der
Entscheidung
von Coca-Cola entschieden entgegensteuern. Dafür ist zum einen die
gesetzliche Regelung zur klaren Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg
notwendig, mit der Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, was
sie kaufen. Zum anderen muss eine „Lenkungsabgabe“
auf Einweg-Getränkeverpackungen zusätzlich zum Pfand verabschiedet
werden.
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