Deutsche
Umwelthilfe hält Änderungen des ElektroG für weitgehend wirkungslos –
Das Gesetz hilft der Elektronikbranche, weil es die Langlebigkeit
und Wiederverwendung von Geräten nicht fördert
Berlin, 23.10.2015:
Morgen (24.10.2015) tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
in Kraft. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz
keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es
nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für
Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65
Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden
nur 40 Prozent erfasst.
„Die
Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht
verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben,
wenn ein Händler auf mindestens
400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Der Kunde müsste also mit
einem Maßband in den Laden. Zudem sind Discounter wie Lidl und Aldi, die
häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, komplett ausgenommen.
In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren
alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Die DUH fordert deshalb die gesamte Verkaufsfläche
als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese
eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.
„Abfälle zu vermeiden ist das wichtigste Ziel", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer. „Doch auch dafür gibt das neue Gesetz keinen
Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign, wie etwa der einfache Austausch
von Akkus durch den Verbraucher, ist genauso wenig vorgeschrieben, wie
der Zugang von geprüften Reparaturbetrieben
zu den Sammelstellen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die
Elektronikbranche, die keine Wiederverwendung, sondern allenfalls
Recycling will.“
Ungeklärt
bleibt auch, in welcher Weise Händler die Verbraucher über
Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte
aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen
Informationspflichten in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet die
neue Regelung solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb
einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von
Informationsschildern.
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