(BUP) Hintergrund dieser Veranstaltung ist das Sammeln von
Spendergeldern für einen gemeinnützigen Zweck. Grundsätzlich steht der
Bundesarbeitskreis Jagd & Angeln einem solchen Ansinnen positiv
gegenüber. Allerdings bedarf es hierzu mit Sicherheit keines
Jagdgewehres, sondern vielmehr eines gut gefüllten Bankkontos. Wir
setzen solche Art der Jagd mit Auslandsjagden gleich. Wer bezahlt, darf
auch schießen.
Aus diesem Grund verurteilt der Bundesarbeitskreis
Jagd & Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz diese
Veranstaltung auf das Schärfste. Sollte dort nur ein Tier verletzt oder
gar getötet werden, werden wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellen. Da
davon auszugehen ist, dass die Abschusszahlen überschritten werden,
ziehen wir in Betracht, in diesem Fall ebenfalls Strafanzeige wegen
Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz einzureichen.
Wie wenig
kritikfähig Ministerpräsident Bouffier im Bezug auf die Meinungen von
Mitbürgern ist, die sich zu diesem Thema sehr kritisch äußern, erkennt
man daran, dass diese Kommentare auf seiner Facebookseite gelöscht und
die Verfasser geblockt wurden.
Der BAK Jagd & Angeln wird am 04.11.15 an der Gegenveranstaltung teilnehmen!
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