(BUP) Die Stellungnahme des Hessisches Landesamtes für Umwelt und
Geologie (HLUG) vom Juli 2014 „Aktuelle Situation der zur
Trinkwassergewinnung genutzten Grundwässer des Werra Kaligebietes“ sowie
die Aktenvermerke des Regierungspräsidiums Kassel zeigen, dass die
Genehmigung zur Versenkung von Salzabwasser schon lange hätte widerrufen
werden müssen. Dazu erklärt Marjana Schott, umwelt- und
verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im
Hessischen Landtag:
„Es wäre die Pflicht von Ministerin Priska
Hinz (Grüne) gewesen, das Parlament und die betroffenen Kommunen über
die von der HLUG im Juli 2014 festgestellten nachteiligen Veränderungen
des Grundwassers und die für einige Gemeinden nicht auszuschließende
Gefährdung der Trinkwasserversorgung zu informieren. Es ist nicht mehr
als eine Schutzbehauptung, dass die Stellungnahme des HLUG aufgrund der
Klagen von K+S nicht hätte veröffentlicht werden können.
Die
Ministerin hätte dafür sorgen müssen, die aktuelle Versenkung sofort
einzustellen. Sie ignorierte jedoch die Besorgnis ihrer Fachbehörde und
legt stattdessen den mit K+S abgestimmten Vier-Phasen-Plan vor, der die
Option der Versenkung bis 2021 enthält. Deshalb halten wir den Vorwurf
der Nichtinformation und Vertuschung aufrecht.“
Dazu Alexander
Reitinger, Rechtsanwalt der Gemeinde Gerstungen: „Als ein
funktionierendes 3-D-Modell – eine wesentliche Nebenbestimmung für die
Versenkgenehmigung von 2011 – am 31. Dezember 2012 nicht vorlag, hätte
das Regierungspräsidium Kassel die Versenkung von Salzabwasser
unverzüglich stoppen müssen. Das 3-D-Modell war von essentieller
Bedeutung für die Erlaubnis vom 30. November 2011 und sollte ab dem 1.
Januar 2014 die Besorgnis für die nachteilige Veränderung des
Grundwassers - einschließlich Trinkwasser - ausschließen. Ohne eine
wirksame Verpflichtung von K+S zur Vorlage eines prognosefähigen
3-D-Modells wäre selbst nach Einschätzung des RP Kassel die
Versenkerlaubnis selbst nichtig.“ (Vermerk RP vom 27. Mai 2014)
Bei
Nichterfüllung der grundlegenden Verpflichtung zur Vorlage des
3-D-Modells sei die Duldung der Fortführung der Versenkung absolut
unzulässig. Die Beeinträchtigung des Grundwassers sowie die Gefährdung
des Trinkwassers im hessisch-thüringischen Kalirevier durch die
Versenkung von Salzabwasser seien schon lange aktenkundig.
Reitinger:
„Die unabhängigen thüringer und hessischen Fachbehörden haben der
Risikoeinschätzung zur Trinkwassergefährdung von K+S als fachlich
unzureichend eingeschätzt. Ohne prognosefähiges 3-D-Modell – oder durch
eine Sanierungsuntersuchung (Bohrprogramm) - wird keine
Risikoabschätzung möglich sein. Das HLUG sieht deutlich eine Gefährdung
des Trinkwassers – neben der schon eingetretenen, aber ebenfalls streng
verbotenen Beeinträchtigung des Grundwassers im Allgemeinen. Versuche,
die Anforderungen an das 3-D-Modell zu reduzieren, lässt die
Versenkerlaubnis vom 30. November 2011 nicht zu.
Spätestens mit
der Besprechung am 3. September 2014 mit Vertretern des HLUG, des RP
Kassel und des HMUKLV musste davon ausgegangen werden, dass das HLUG an
der Trinkwassergefährdung durch die Versenkung festhält. Die
vermeintliche Unterscheidung der Gefährdungsarten („akut“ oder
„langfristig“) ist in diesem Zusammenhang gleichgültig.
Unabhängig
davon ist das Grundwasser im Allgemeinen durch die Versenkung nicht
mehr nur gefährdet, sondern nachweislich direkt beeinträchtigt. Die
Beeinträchtigung des Grundwassers war nach der Versenkerlaubnis
auszuschließen, so dass K+S zu einer weiteren Versenkung nicht befugt
ist.
Leider versucht Hessens Umweltministerium auch weiterhin
entgegen anderslautender Pressemitteilungen, wichtige Dokumente zum
Ausmaß der Trinkwassergefährdung mit Verweis auf vermeintlich
schutzwürdige Interessen von K+S zurückzuhalten. Hier müssen wieder die
Auskunftsansprüche gerichtlich verfolgt werden.“
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