5. März 2015

BBU: Skandal-Erörterungstermin zur Rehbachverlegung in Rheinland-Pfalz wird ein Nachspiel haben



(Bonn, Hassloch, Mainz, 04.03.2015) Auch zwei Wochen nach dem Erörterungstermin zur Verlegung des Rehbachs, die das rheinland-pfälzische Haßloch betrifft, dauert die Auseinandersetzung um die Vorgänge bei der Anhörung an. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) wirft der Anhörungsbehörde Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt a. d. Weinstraße (SGD Süd) vor, weit hinter den rechtsstaatlichen Standard anderer Bundesländer zurückzufallen und Rechte der EinwenderInnen missachtet zu haben. Der Umweltverband wird sich daher an die bei der Landesregierung angesiedelten Aufsichtsbehörden sowie den Landesbeauftragten für Datenschutz in Rheinland-Pfalz wenden.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU hat am Erörterungstermin teilgenommen. Er hat dort die Einwendungen des BBU vertreten und war als Sachbeistand für Mitglieder der BBU-Mitgliedsinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein!“ aktiv. Er erklärt: „Die systematische Benachteiligung der Einwender erfolgte in einer Art, die ich selten erlebt habe. Und sie geschah mit einer Selbstverständlichkeit, die auf eine dort übliche Praxis schließen lässt. Wir gehen davon, aus, dass es sich lediglich um einen exemplarischen Fall handelt, der sich immer wieder abspielen kann. Daher ist die Landesregierung gefordert, einzugreifen und solchen Vorgängen umfassend Einhalt zu gebieten.“

Befremdlich war bereits, dass sich die Anhörungsbehörde SGD Süd und die Antragstellerin, die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, als einheitliche Tischreihe gegenüber den EinwenderInnen präsentierten. Diese räumliche Nähe, die auch auf eine unzulässige inhaltliche Nähe schließen lässt, wäre allein schon ein Befangenheitsgrund. Erst durch einen Antrag der EinwenderInnen wurde die notwendige räumliche Distanz hergestellt.

Dass die Anhörungsbehörde nicht daran interessiert war, die Konkretisierungen der eingereichten Einwendungen im Detail festzuhalten und damit zu berücksichtigen, wurde bei der Umgangsweise mit dem Protokoll deutlich. Weder wurde dem Antrag der EinwenderInnen nach einem Wortprotokoll stattgegeben, noch wurde eine Audio-Aufzeichnung vorgenommen, um das Protokoll sachgerecht erstellen zu können. Dass die EinwenderInnen die Möglichkeit haben, im Nachhinein Änderungen am Protokollentwurf zu beantragen, ist nur ein schwacher Trost.

Auf Kritik stieß auch das Protokoll des vorausgegangenen Scoping-Termins. Die EinwenderInnen bemängelten, dass kritische Stellungnahmen von Beteiligten unterschlagen worden seien und stellten einen Befangenheitsantrag gegen die Verantwortlichen, die auch die Versammlungsleitung des Erörterungstermins darstellten. Als die Antragsteller des Befangenheitsantrags dies mittels eines Antrags beweisen wollten, wurde dies vom Beauftragten des Leiters der SGD Süd faktisch grundlos abgelehnt. Der fehlende Wille zur Sachaufklärung wurde hier besonders deutlich.

Skandalös war auch der Umgang mit den Einwenderdaten. So wurden der Antragstellerin alle Einwendungen mit den gesamten Einwenderdaten übermittelt. Datenschutzrechtlich unbedenklich ist die Übermittlung von Einwenderdaten jedoch nur, wenn dies für das Verständnis der Einwendung erforderlich ist. Dies ist ein Fall für den rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten.

Hierzu passt, dass den EinwenderInnen das Recht auf Akteneinsicht im Erörterungstermin verweigert wurde. Die Einsicht in die zusammenfassende tabellarische Darstellung der Einwendungen, Entgegnungen der Antragstellerin und Kommentaren der Behörde wurde verweigert. Ganz offensichtlich wollte sich die SGD Süd nicht in die Karten schauen lassen, egal ob die Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt wurden.

Dass es anscheinend auch üblich ist, Verfahrensbeteiligten die Unwahrheit zu präsentieren, wurde deutlich, als ein Mitglied der Behörde den EinwenderInnen offensiv einen falschen Sachverhalt präsentierte, der die Mitwirkung seiner Person auf dem Scoping-Termin betraf. Der Befangenheitsantrag gegen den Behördenmitarbeiter wurde mit der Begründung abgelehnt, dass so etwas „doch jedem einmal passieren könne.“ Dass der Mitarbeiter nach der Mittagspause im Zuschauerraum Platz nahm, ändert an der skandalösen Entscheidung nichts. Der Mitarbeiter gab auch weiterhin vom Zuschauerraum aus Stellungnahmen für die Behörde ab.

Oliver Kalusch vom BBU zieht Resümee: „In der SGD Süd scheint eine Art Corpsgeist zu herrschen. Die Praxis, verfahrensrechtlich in den Obrigkeitsstaat zurück zu fallen, soll anscheinend mit allen Mitteln aufrecht erhalten werden. Dem muss die Landesregierung entschieden begegnen. Auf der Erlassebene und mit Einzelentscheidungen müssen die zuständigen Ministerien die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Schutz von Einwendern und Verfahrensbeteiligten durchsetzen. Darauf werden wir bei den staatlichen Stellen drängen.“

Weitere Informationen unter http://hochwasserschutz-hassloch.de.


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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

BBU-Pressemitteilung vom 04.03.2015

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