Am heutigen Donnerstag (20.6.) bringt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN einen Gesetzesentwurf zur „Modernisierung der Verfassung des Freistaats
Sachsen“ in den Landtag ein, der auch Artikel zur Verbesserung
direktdemokratischer Instrumente auf Landesebene enthält. Mehr Demokratie
begrüßt diese Initiative.
Im Detail enthält der Entwurf folgende
Änderungen: Zum einen soll ein fakultatives Referendum eingeführt werden, dass
Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ein verabschiedetes Gesetz aufzuheben. Zum
anderen soll das Quorum bei Volksbegehren deutlich gesenkt werden. „Diese
Anpassung der Verfassung wäre eine deutliche Verbesserung für die direkte
Demokratie in Sachsen“, so Leif Hansen vom Vorstand des Landesverbandes Mehr
Demokratie Sachsen. „Vor allem die Veränderung der Quoren senkt die Hürden für
direkte Mitbestimmung deutlich, so dass zukünftig mehr Volksbegehren zu erwarten
sind. Seit 1992 haben nur vier Volksbegehren stattgefunden, von denen aufgrund
der hohen Hürden bisher nur eines zum Volksentscheid geführt hat.“ Bisher sind
für ein Volksbegehren in Sachsen 450.000 Unterschriften notwendig. Nachteilig
wirkt sich besonders aus, dass es sich um eine fixe Zahl und nicht um einen
prozentualen Wert handelt. In Sachsen entspricht die Anzahl von 450.000
Wahlberechtigten derzeit faktisch einem Quorum von 13,2 Prozent. Die
Verringerung der Einwohnerzahl lässt dieses Unterschriftenquorum prozentual
weiter ansteigen.
Die Änderungen im Gesetzentwurf, die der Wählerschaft
die Möglichkeit geben soll, ein bestehendes Gesetz zu kassieren, sollten nach
Ansicht von Mehr Demokratie jedoch ein eigenständiges Verfahren sein. So sollte
die erste Stufe der Volksinitiative wegfallen und sofort die Sammlung von
Unterschriften für ein Volksbegehren möglich sein. Das Unterschriftenquorum
müsste deutlich niedriger sein als beim Volksbegehren und auch die Frist für die
Unterschriftensammlung verkürzt werden. „Dies würde das gesamte Verfahren einem
fakultativen Referendum anpassen und damit beschleunigen“, erläutert Hansen.
Wichtig sei, dass währenddessen das in Frage stehende Gesetz nicht in Kraft
treten dürfe, bis die Bevölkerung endgültig entschieden habe.
Der Entwurf
ist hier zu finden: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12162&dok_art=Drs&leg_per=5
Mehr Demokratie e.V.
Bundesverband
Pressemitteilung
25/13
20.06.13
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