27. Februar 2016

NABU: Deutsche trinken nicht nur Bier - Glyphosat in vielen Lebensmitteln


Berlin (ots) - Angesichts neuer Untersuchungen, wonach mehrere deutsche Biersorten mit dem Pestizid Glyphosat belastet sind, und mit Blick auf die im März anstehende Entscheidung zur Neuzulassung in der Europäischen Union, hat der NABU erneut eine umfassende Neubewertung des Pflanzengifts gefordert. Darüber hinaus fordert der NABU ein Glyphosat-Verbot im Haus- und Kleingartenbereich. "Glyphosat ist in immer mehr Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten, und das in bedenklicher Konzentration. Die Bundesregierung und zuständigen Bundesbehörden müssen die Bedenken endlich ernst nehmen und gegen die Zulassung von Glyphosat stimmen, solange Risiken für Mensch und Natur nicht einwandfrei widerlegt sind", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation WHO hatten das Mittel im vergangenen Sommer als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Nach einer am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Untersuchung wurde Glyphosat jetzt in beliebten Biersorten nachgewiesen.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass der für Verbraucherschutz zuständige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und das Bundesamt für Risikoforschung (BfR) die Risiken des Gifts immer noch herunterspielen. Schmidt und das Bundesinstitut hatten angesichts der Rückstände im Bier behauptet, eine gesundheitlich bedenkliche Menge des Pflanzenschutzmittels nehme man erst dann zu sich, wenn ein Mensch 1.000 Maß Bier täglich trinke. "Wir trinken schließlich nicht den ganzen Tag Bier.Glyphosat steckt in vielen Lebensmitteln des täglichen Gebrauchs. Zum Beispiel in Obst, Gemüse, Brötchen oder Nudeln", so Miller.

Berücksichtige man all diese Produkte, ihre jeweiligen Belastungen mit Glyphosat und die Regelmäßigkeit des Verzehrs, ergebe sich daraus ein viel realistischeres Bild der Gesundheitsgefährdung. Wer zudem in der Nähe einer landwirtschaftlich konventionell genutzten Fläche wohne oder glyphosathaltige Produkte im eigenen Garten anwende, bekomme auch auf diesem Wege zusätzlichen Spritznebel ab.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel. In Deutschland werden pro Jahr etwa 6.000 Tonnen versprüht, rund 39 Prozent aller Ackerflächen sind mit dem Herbizid behandelt. "Diese schleichende Dauerbelastung für uns Menschen und die biologische Vielfalt muss ein Ende haben. Die Neuzulassung eines gefährlichen Pflanzengifts wie Glyphosat muss ausgesetzt werden", so Miller.

Der NABU fordert ein Glyphosat-Verbot im Haus- und Kleingartenbereich. Im Heimbereich wird das Gift gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Doch hierbei ist das Risiko von Fehlanwendungen mit am größten. Zum anderen fordert der NABU die EU-Mitgliedsstaaten auf, sich im März gegen eine Neuzulassung des Herbizids auszusprechen. Den EU-Ministern liegt ein Antrag auf Zulassung vor, der dann bis zum Jahr 2031 gelten soll. Erst kürzlich hatte die EU-Kommission bekannt gegeben, dass sie den Mitgliedstaaten empfehlen will, Glyphosat weiter zuzulassen - aus Sicht das NABU ein vollkommen falsches Signal.

Der NABU setzt sich seit vielen Jahren für ein Verbot von Glyphosat ein. Erst kürzlich hatte der Umweltverband mit einer Protestaktion erreicht, dass mehrere Baumärkte den Verkauf glyphosathaltiger Produkte stoppten, darunter zum Beispiel Bauhaus, Hornbach, Obi, Pflanzen Kölle oder Globus. Eine Stichprobe der Umweltschützer am gestrigen Donnerstag zeigte, dass sich jene Bau- und Pflanzenmärkte, die ein Verzicht angekündigt haben, auch an ihr Versprechen halten und die Produkte nicht mehr anbieten. In anderen Baumärkten (u.a. Hellweg) und im Online-Handel ist es jedoch weiterhin möglich, Glyphosat-Produkte für den Privatgebrauch fast ohne Beratung zu erhalten.

Der NABU appelliert daher auch an die Online-Händler, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Glyphosat ebenfalls konsequent auszulisten. Bislang verkaufen Unternehmen wie Amazon, Westfalia, Pflanzotheke oder Floristik24 weiter glyphosathaltige Produkte im Internet.

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