24. Februar 2016

Dividenden-Stopp für Atom-Konzerne!

.ausgestrahlt - gemeinsam gegen atomenergie
Hamburg, 23. Februar 2016

Dividenden-Stopp für Atom-Konzerne!

Atom-Finanz-Kommission will AKW-Betreiber beim Atommüll vom
Havarierisiko entbinden


Zum in Teilen bekanntgewordenen Entwurf des Abschlussberichts der
Atom-Finanz-Kommission (KFK) erklärt .ausgestrahlt:

"Die Atom-Finanz-Kommission hat aus dem Asse-II-Disaster nichts gelernt.
Indem sie die Haftung der AKW-Betreiber für den von ihnen verursachten
Atommüll nicht nur in der Höhe, sondern auch zeitlich eng begrenzen
will, spielt sie all jenen in die Hände, die den Atommüll möglichst
schnell irgendwohin kippen wollen – egal was danach kommt. Denn wenn
sich ein paar Jahre oder Jahrzehnte später herausstellen sollte, dass
der ganze Müll – wie in Asse II der Fall – wieder raus muss, sind die
Atomkonzerne nach dem Willen der Kommission finanziell aus dem
Schneider; zahlen müssen dann allein die SteuerzahlerInnen. Das ist
gerade vor den bisherigen Erfahrungen mit Atommülllagern in Deutschland
nicht zu rechtfertigen.

Auch in vielen anderen Punkten bricht der Entwurf der
Atom-Finanz-Kommission (KFK) mit dem versprochenen
VerursacherInnen-Prinzip und bürdet stattdessen der Allgemeinheit ohne
jede Gegenleistung milliardenschwere Risiken auf:

1. Ein gesellschaftlicher Konsens, wo und wie der Atommüll für
Hunderttausende von Jahren gelagert werden soll, ist nicht ansatzweise
in Sicht. Auch geologisch ist noch völlig offen, welches Gestein das am
wenigsten ungeeignete für ein Atommülllager ist, geschweige denn, dass
es einen Vergleich mehrerer unterirdisch erkundeter Standorte gegeben
hätte. Unter diesen Bedingungen zu behaupten, dass 18 Milliarden Euro
für die Zwischen- und Langzeit-Lagerung des kompletten Atommülls
ausreichen würden, ist höchst unseriös. Alle Erfahrung lehrt vielmehr,
dass die tatsächlichen Kosten von  Großprojekten leicht um ein
Vielfaches steigen. Selbst die vom Wirtschaftsministerium mit einem
"Stresstest" der Atom-Rückstellungen beauftragten Gutachter
haben die "Kostenermittlung für das HAW-Endlager" als "unbefriedigend"
bezeichnet und darauf hingewiesen, dass andere Länder von deutlich
höheren Summen ausgehen.
Es ist daher grob fahrlässig, die AKW-Betreiber ausgerechnet in diesem
Punkt gegen einen geringen "Risikoaufschlag" aus der Haftung zu
entlassen oder ihre Nachschusspflicht auf insgesamt 36 Milliarden Euro
zu deckeln. Zumal sie offenbar nur 18 Milliarden Euro tatsächlich in den
geplanten Fonds einzahlen sollen und auch das erst bis 2022. Ob also die
Milliarden, wenn sie gebraucht werden, tatsächlich zur Verfügung stehen,
ist weiter völlig offen.

2. Wie absurd die Idee eines von den AKW-Betreibern einzig zu zahlenden
Fixbetrages ist, zeigt sich schon am Beispiel der Zwischenlager. Auch
diese sollen nach den Vorstellungen der Kommission künftig über den
Fonds finanziert werden. Da die Einzahlungen der Konzerne in den Fonds
aber gedeckelt wären, gingen sämtliche Sicherheitsnachrüstungen an den
Lagern, wie sie etwa das Brunsbüttel-Urteil fordert, zu Lasten der
Allgemeinheit.

3. Auch die zeitliche Beschränkung der Konzern-Haftung für den Atommüll
entbehrt wie oben beschrieben jeder sachlichen Grundlage. Was ist denn,
wenn sich wenige Jahrzehnte nach Einlagerung der ersten Abfälle
herausstellt, dass doch Wasser ins Atommülllager eindringt und der ganze
Müll wieder rausmuss? Undenkbar? In der Asse II ist genau das der Fall;
die SteuerzahlerInnen kostet das Milliarden. Dem Kommissionsvorschlag
zufolge wären die AKW-Betreiber allerdings auch beim nächsten Mal wieder
fein raus.

4. Der größte Teil der bisherigen Atomrückstellungen soll nach den
Vorstellungen der Kommission weiter in den Händen der AKW-Betreiber
bleiben, die damit den Abriss der AKW und die Atommülltransporte
finanzieren sollen. Damit bleiben aber die Gefahren bestehen, dass die
Konzerne das Geld anderweitig ausgeben, dass die Anlagen, in denen ihre
Rückstellungen stecken, drastisch an Wert verlieren, oder dass die Summe
gar in einer Konkursmasse untergeht. Die Kommission muss dem mit
geeigneten Maßnahmen vorbeugen oder auch diesen Teil der Rückstellungen
in öffentliche Verwahrung nehmen, um ihn zu sichern.

5. Die AKW-Betreiber haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, ihre
atomaren Haftungsrisiken durch Umstrukturierungen und Abspaltungen von
Konzernteilen auf die SteuerzahlerInnen abzuwälzen. Wie die Kommission
dies unterbinden und dabei insbesondere auch eine Verkleinerung der
Haftungsmasse der Konzerne verhindern will, etwa im Fall Eon/Uniper, ist
bisher nicht bekannt.

6. Wenn die Kommission ernsthaft fürchtet, die Konzerne könnten die
Kosten für die von ihnen verursachten atomaren Altlasten nicht
schultern, dann müsste sie als erstes ihre Dividendenzahlungen
unterbinden. Denn es kann nicht sein, dass die AKW-Betreiber Milliarden
an ihre Aktionäre ausschütten – allein seit Fukushima zusammen mehr als
16 Milliarden Euro –, während zugleich die Allgemeinheit für ihren
Atommüll aufkommen soll."

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