Wir sind alle Fremde in einer Welt, die wir nicht gewählt haben – und doch müssen wir so leben, als ob sie uns gehörte.
Albert Camus
Wir sind alle Fremde in einer Welt, die wir nicht gewählt haben – und doch müssen wir so leben, als ob sie uns gehörte.
Albert Camus
„CCS kann nur dann einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sein Einsatz verantwortungsbewusst, begrenzt und möglichst sicher erfolgt“, fasst Dr. Florian Krob, CCS-Experte am Öko-Institut, zusammen. „Klar sollte sein, dass vor allem solche Emissionen im Untergrund gespeichert werden, die wir nicht mit anderen Möglichkeiten vermeiden können.“
Geologisch möglich, praktisch begrenzt
Rein geologisch betrachtet, scheint die Nordsee zunächst vielversprechend für die Speicherung von CO2 zu sein. Doch ein Blick auf bestehende Raumordnungspläne zeigt: Nur ein kleiner Teil der theoretischen Speicherpotenziale wird tatsächlich nutzbar sein, da viele Flächen bereits für Naturschutz, Windenergie oder militärische Zwecke reserviert sind.
„Es zeichnet sich immer mehr ab, dass ernstzunehmende Nutzungskonflikte bestehen. Der Meeresschutz muss weiterhin unantastbar sein. Werden keine Vereinbarkeiten und Konzepte zur Mehrfachnutzung von Flächen der Windenergie und der Verteidigung gefunden, wird die geologische Speicherung von CO2 in der deutschen Nordsee überhaupt nur schwer umsetzbar sein“, so Krob.
Zudem bestehen erhebliche technische Risiken und Ungewissheiten. Erfahrungen zeigen, dass sich vermeintlich geeignete Speicher im Betrieb oft als deutlich weniger geeignet erweisen. „Bislang erfolgen rein theoretische Abschätzungen von Speicherpotenzialen“, erklärt Krob, „die Politik muss damit rechnen, dass am Ende nur ein Bruchteil dieser Potenziale tatsächlich nutzbar sein könnte.“
CCS nur für unvermeidbare Restemissionen
Die Folge: Es würde deutlich weniger CO2 gespeichert werden können als heute angenommen. Die Studie betont deshalb: CCS sollte lediglich als ergänzende Klimaschutzmaßnahme dienen. Es darf ausschließlich zur Vermeidung technisch unvermeidbarer Restemissionen beispielsweise aus der Industrie eingesetzt werden oder zur langfristigen Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre. Ein breiter Einsatz über die unvermeidbaren Emissionen hinaus würde die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Akzeptanz von CCS in der Bevölkerung gefährden.
Umweltverträglichkeit nach dem Prinzip „je weniger, desto besser“
Eine umweltverträgliche CO2 -Speicherung muss Belastungen für Mensch und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette vermeiden. Neben direkten Risiken, wie Leckagen oder Problemen bei der Einspeicherung sind auch indirekte Umweltauswirkungen relevant. So können etwa durch Erkundung, Pipelinebau oder seismische Überwachungsmaßnahmen sensible Arten wie Schweinswale beeinträchtigt werden.
Angesichts der drohenden Übernutzung räumlicher Kapazitäten und potenzieller Umweltrisiken gilt das Prinzip: „Je weniger, desto besser.“ Umweltverträglichkeit wird am ehesten mit einem moderaten, verantwortungsvoll geplanten Hochlauf erreicht, der ausreichend Sicherheitsreserven bietet und Fehlentwicklungen vorbeugt.
Umweltverträglichkeit: klare Kriterien und öffentliche Beteiligung
„Umweltverträglichkeit entsteht bereits zu einem großen Teil durch Langzeitsicherheit“, betont Krob. Für eine möglichst sichere CO2-Speicherung in geologischen Formationen sind deshalb klare Ausschlusskriterien und verbindliche Mindestanforderungen notwendig, die bei der Standortauswahl berücksichtigt werden sollten.
Das Ende 2025 beschlossene Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (KSpTG) setzt hier jedoch zu spät an, da es eine vertiefte Prüfung der Speicher erst nach Geländeuntersuchungen durch die Betreiber vorsieht. Ein Verfahren, das vor Beginn der Erkundung ansetzt, könnte dagegen frühzeitig festlegen, welche Speicher aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen gar nicht erst infrage kommen.
„Erfahrungen aus anderen Ländern wie Dänemark zeigen, dass frühzeitige, systematische und transparente Verfahren die Umweltverträglichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz von CCS deutlich erhöhen können“, sagt Krob. „Raum ist ein sensibles und knappes Gut, an dem die Öffentlichkeit intensiv Anteil nimmt – wie die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zeigt. Deshalb ist es entscheidend, die Bevölkerung frühzeitig einzubeziehen und kontinuierlich zu beteiligen, um Vertrauen in den Prozess zu schaffen.
Originalpublikation:
Studie „Anforderungen an ein Verfahren zur Identifikation umweltverträglicher CO2 -Speicher“ des Öko-Instituts [https://www.oeko.de/publikation/anforderungen-an-verfahren-zur-identifikation-um…]
Sehr bald könnten Bayers Gentechnik-Bakterien und Viren in Europa zugelassen werden. Wir Menschen und die Natur sollen als lebendes Testlabor für Konzerne dienen, die mithilfe von KI „neue Lebensformen“ erschaffen.
Erste Zustimmungen der EU-Regierungen wurden schon ausgesprochen – trotz enormer Risiken.
Sind Gentechnik-Mikroben erst einmal freigesetzt, gibt es keine Möglichkeit, sie zu kontrollieren: Sie vermehren sich schnell und mutieren immer weiter. Es gibt keinen Aus-Knopf für den Notfall, wenn etwas schiefgehen sollte. Und es kann vieles schief gehen.
Doch es gibt Hoffnung, denn in der EU herrschen weiterhin strenge Gesetze zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) – und bislang sind weder die Freisetzung gentechnisch veränderter Mikroben in die Umwelt noch deren Verkauf zugelassen. Und das muss so bleiben!
Die Zeit läuft: im November werden EU-Politiker*innen darüber entscheiden, ob die Vorschriften geschwächt werden sollen. Mit einer massiven Welle öffentlichen Drucks können wir sie überwältigen und dazu bringen, Mensch und Natur vor unabsehbaren Folgen zu schützen. Machen Sie mit:
EU: Gentechnisch veränderte Bakterien und Viren aus Europa fernhalten!
Befürworter gentechnisch veränderter Mikroorganismen argumentieren, dass diese landwirtschaftliche Pflanzen und Tiere schützen, unsere Gesundheit verbessern und die Abhängigkeit von synthetischen Chemikalien verringern würden. Doch das ist bestenfalls nur die halbe Wahrheit.
Die gleiche Technologie, die zur Entwicklung gentechnisch veränderter Bakterien für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird, kann auch zur Herstellung gefährlicher biologischer Waffen genutzt werden. Und was noch beängstigender ist: KI-Unternehmen versuchen bereits, die Lücken in den KI-Vorschriften der EU zu umgehen und so „Rezepte“ für Biowaffen – darunter Viren, die so tödlich sind wie COVID oder sogar noch schlimmer – an jeden mit einer Internetverbindung zugänglich zu machen.
Agrartechnologiekonzerne wie Bayer und Co. versuchen, Risiko- und Schutzmaßnahmen zu verwässern, um unter dem Deckmantel des „ökologischen Fortschritts“ auf den Markt zu drängen. Aber wir können sie aufhalten, bevor es zu spät ist:
EU: Keine genmanipulierten Bakterien und Viren in Europa!
Gemeinsam können wir uns und unsere Umwelt schützen und eins klar machen: Die Natur ist kein Testlabor für gierige Konzerne!
Deponie Brüchau: OVG Sachsen-Anhalt hält Eilentscheidung des VG Magdeburg aufrecht – BUND-Landesvorsitzender Meyer: „Das ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Das OVG bestätigt: Der heimliche Schwenk von LAGB und Neptune zu der kostengünstigen Sanierungsvariante der Verkapselung vor Ort war rechtswidrig. Wir fordern die sofortige Rückkehr zur vollständigen Auskofferung und externen Entsorgung der Quecksilberabfälle. Die Menschen in Sachsen-Anhalt und im Altmarkkreis Salzwedel verdienen eine saubere Lösung.“
Anlässlich der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 15.09.2026, die Eilentscheidung des VG Magdeburg vom 08.06.2026 zu bestätigen, mit der das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der 2. Betriebsplanänderung vom 14.08.2025 wiedergestellt hatte, äußert der BUND-Landesvorsitzende Ralf Meyer: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg zur Deponie Brüchau. Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Abkehr vom ursprünglichen Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Quecksilberabfälle mit externer Entsorgung hin zu einer bloßen Verkapselungslösung mit Verbleib der Quecksilberabfälle vor Ort nicht ohne ein förmliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in Gestalt eines Rahmenbetriebsplans hätte ergehen dürfen. Unsere Bedenken gegen die Intransparenz des plötzlichen Umschwenkens auf die kostengünstigere, jedoch weniger sicherere Sanierungslösung der bloßen Verkapselung ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung waren berechtigt.“
Meyer appelliert an die politischen Entscheidungsträge, das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) und die Betreiberfirma Neptune: „Wir fordern Politik, LAGB und Neptune auf, das Signal der Gerichte ernst zu nehmen. Es ist Zeit, jetzt zu der Sanierungslösung zurückzukehren, die das LAGB ursprünglich selbst Neptune behördlich auferlegt hatte und die das OVG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 03.11.2021 – Az. 2 M 18/21 bereits als vorzugswürdig bestätigt hatte, nämlich die Auskofferung und externe Entsorgung der Quecksilberabfälle. So hatte es auch der Landtag von Sachsen-Anhalt in einem parteiübergreifend einstimmen Beschluss vom 12.06.2020 festgehalten. Nur so lässt sich auch das beschädigte Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen wiederherstellen, den Vorgaben der EU-Quecksilberverordnung zur Entsorgung an Quecksilberabfälle genügen und eine schnelle Unterbrechung der laufenden Schadstoffeinträge in das Grundwasser sicherstellen.“
Der einzige Weg, das Außergewöhnliche zu erreichen, ist der Glaube, dass das Unmögliche möglich ist.
Bertrand Russell
Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
Molière