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Unkorrektheiten bei der Ausschreibung von Entsorgungsleistungen für die Beräumung der Giftschlammgrube Brüchau: Akteneinsicht gegen Widerstand Neptune's durchgesetzt
Das Landesbergamt (LAGB) mit seinem damaligen Präsidenten Kurt Schnieber hatte angeordnet, dass die bergrechtliche Entsorgungsstelle Grube Brüchau komplett ausgekoffert und extern entsorgt wird. Etwa zwei Jahre lang hielt sich Grubenbesitzerin Neptune Energy an den Zeitplan für vorbereitende Maßnahmen. Dann aber behauptete sie, dass es für 27.000 Tonnen besonders stark mit Quecksilber belasteten und auch radioaktiven Materials keine Entsorgungswege geben würde, weshalb die Auskofferung insgesamt hinfällig sei.
Dies wurde vom LAGB - mittlerweile geleitet von Uwe Schaar als Präsident - bestätigt. Laut Bericht der Salzwedeler Volksstimme teilte das LAGB Anfang August 2025 mit, dass es nach den ihm vorliegenden Unterlagen unmöglich sei, den Quecksilbergehalt des Inputs der Brüchauer Grube auf den für Untertagedeponien benötigten Wert abzureichern.
Dem widersprach die Firma econ industries, die u.a. darauf spezialisiert ist, Quecksilber aus Gemischen zu entnehmen und in einen für die Deponierung zulässigen Zustand zu versetzen.
Sprecher der BI "Saubere Umwelt & Energie Altmark" beantragt Akteneinsicht
Christfried Lenz, Sprecher der Bürgerinitiative "Saubere Umwelt & Energie Altmark", beantragte daraufhin am 14.08.2025 nach Umweltinformationsgesetz Einsicht in die Unterlagen, aus denen hervorgehe, dass econ nicht in der Lage sei, das Quecksilber auf das nötige Maß abzureichern.
Am 01.10.2025 erhielt er Mitteilung, dass sein Antrag bewilligt sei und er den Versuchsbericht erhalten werde. Gleichzeitig ließ man ihn wissen, dass econ zu dem nur für Fachleute verständlichen Versuchsbericht Erläuterungen eingereicht hatte. Am 02.10.2025 beantragte Lenz Kenntniserhalt auch der Erläuterungen.
Am 06.11.2025 teilte das LAGB mit, dass sein Antrag auf Kenntniserhalt der Erläuterungen bewilligt werde.
Neptune will Akteneinsicht verhindern
Am 26.11.2025 kam dann allerdings folgende Nachricht vom LAGB: "Ich habe Sie darüber zu informieren, dass durch die Firma NEPTUNE Energy Deutschland GmbH fristgerecht und formgerecht Widerspruch gegen die Herausgabe der von Ihnen beantragten Unterlagen eingereicht wurde."
Die Altmarkzeitung erkundigte sich bei Neptune nach den Gründen (Anhang 1). Zu diesen nahm Lenz in einem Leserbrief Stellung. Sein Fazit: "In Wirklichkeit geht es doch darum: Die Dokumente, die ich einsehen möchte, könnten Aufschluss zu Fragwürdigkeiten im von Neptune durchgeführten Ausschreibungsverfahren 'Auskofferung' geben. Das will Neptune unter allen Umständen verhindern. Ich hoffe, dass das LAGB sich durch die Winkelzüge Neptunes nicht davon abbringen lässt, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wozu es nach seiner eigenen bisherigen Rechtsauffassung verpflichtet ist." (Anhang 2)
LAGB bleibt standhaft
Diese Hoffnung hat sich im weiteren Verlauf bestätigt. In einem 12seitigen Bescheid hat das LAGB den Widerspruch Neptunes so präzise analysiert und zurückgewiesen, dass Neptune auf eine Klage, die möglich gewesen wäre, verzichtete. Nach Ablauf all der zahlreichen Fristen erhielt Lenz am 27.03.2026 die am 02.10.2025 beantragten Unterlagen.
Inhalt der Unterlagen: Verwirrung und Täuschung durch Neptune
Darin stellt econ den Kontaktverlauf mit Neptune dar (Anhang 3). Man kann ihn nur als "Verwirrspiel" kennzeichnen: Anfangs bezifferte Neptune die zu behandelnde Masse auf 75.000 Tonnen, später auf 130.000 Tonnen. Hinzu kam eine Vielfalt unterschiedlicher Angaben zum Quecksilbergehalt des Grubeninputs. Die Mittelwerte zweier Abschnitte wurden zunächst mit 1.609 ppm ("Teile pro Million"), bzw. 2.741 ppm angegeben, später mit 3.400 ppm bzw. 3.000 ppm. Wie diese Werte ermittelt wurden, blieb unbekannt.
Firma econ wurde gebeten, "Vorversuche" durchzuführen. Hierfür stellte Neptune zwei Proben von jeweils ca. 2,3 kg zur Verfügung. Sie waren mit 12.800 und 25.400 ppm extremst belastet. Wenn sie repräsentativ waren, würde das bedeuten, dass sich 1.000 bis 3000 Tonnen Quecksilber in der Grube Brüchau befinden, während bislang nur von 250 Tonnen gesprochen wird. Auf welchen Wert die Proben abgereichert werden sollten, wurde nicht angegeben. Das war auch nicht zu erwarten, da "Vorversuche" nur dazu dienen, das Funktionieren einer Methode im Grundsatz zu demonstrieren. So fand in den Vorversuchen also keine Abreicherung auf < 100 ppm statt, den Wert, der für Einlagerung in eine Untertagedeponie einzuhalten ist.
Auf das Ergebnis der Vorversuche wurde dann aber die Behauptung gegründet, dass econ nicht in der Lage sei, auf den nötigen Wert abzureichern - ein Verhalten, das als "spitzbübisch" bezeichnet werden muss. Aus dem gesamten Prozedere geht hervor, dass das Ausschreibungsverfahren nicht darauf ausgerichtet war, die Entsorgungsfrage zu lösen, sondern die Lösung zu verhindern.
Wer das Geschehen um die Giftschlammgrube Brüchau über die Jahre verfolgt hat, wundert sich darüber nicht. Vielmehr erinnert man sich an den "Hinweis" im Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung aus 2022, worin es heißt: "Sollten die Ergebnisse der ausstehenden Deponatbeprobungen [...] zeigen, dass [...] eine Entsorgung des Deponats faktisch unmöglich ist, behält sich NEPTUNE vor, hiermit alternativ zur Vollauskofferung den Standort vor Ort zu sichern."
Das LAGB schloss den "Hinweis" aus der Genehmigung des Betriebsplans aus. Neptune hält verbissen daran fest. Die Firma hat einen beeindruckenden "Verhaltenskodex". Darin kann man lesen: "Neptune Energy hat es sich zur Aufgabe gemacht, Geschäfte [...] mit einem Höchstmaß an Ethik und Integrität und mit Respekt vor den Rechten und der Würde aller Menschen zu führen." - Wenn es um die Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau geht, wird der Kodex aber wohl außer Kraft gesetzt. Oder sind die Winkelzüge, die zur Behauptung führten, dass Entsorgungswege fehlen, das, was Neptune unter "Ethik" versteht?
Klare Aussagen von econ industries:
"Auf Basis unserer VacuDry® Technik wird der Grenzwert für die Deponiefähigkeit untertage von < 100 ppm sowohl bei Versuchen im Technikum als auch beim realen Betrieb in einer Großanlage sicher erreicht. Jede anderslautende Behauptung ist falsch!"
Auch bei den Vorversuchen mit extrem belastetem Probematerial "wäre der Grenzwert für die Deponierung untertage von < 100 ppm erreicht worden, wenn dieser bekannt gewesen wäre".
Fazit:
Die Behauptung, dass es für Teile des Inputs der Brüchauer Grube keinen Entsorgungsweg geben würde, kann nicht aufrecht erhalten werden. Damit entfällt der angegebene Grund, wonach die vollständige Räumung und externe Entsorgung der Grube nicht möglich sei. Der ursprüngliche vom LAGB zugelassene Abschlussbetriebsplan ist umsetzbar und muss umgesetzt werden.
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