Wir fordern, RECHTE DER NATUR im Grundgesetz (GG) zu verankern, damit wir Bürger*innen in Zukunft juristisch für die Natur eintreten können.
Bislang wird die Natur im GG als Rechtsobjekt (des staatlichen Umweltschutzes) begriffen [s. Art. 20a Grundgesetz (GG)] – ganz anders als Menschen und Unternehmen, die als Rechtssubjekte behandelt werden. Sobald Ökosysteme als Rechtssubjekte gelten, können wir uns vor Gericht für sie starkmachen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen