Der Deutsche Bundestag hat das Energiewirtschaftsgesetz den EU-Vorgaben angepasst. Darin enthalten ist auch ein Beschluss, der den Startschuss zum Ausbau des Wasserstoffkernnetzes gibt. Drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Fernleitungsbetreiber bereits in die Genehmigungsphase eintreten.
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