Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz Erleichterungen für Mieter angeregt, die auf ihrem Balkon eine Solaranlage aufstellen wollen. Mini-Solaranlagen sollen in den Katalog der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen werden. Dann müssten Vermieter oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Installation nicht mehr zustimmen.
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