4. April 2022

CO2-Preis-Regelung im Gebäudebereich: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Vorschlag der Bundesregierung als klimapolitisch unzureichend und sozial ungerecht

 



Berlin, 4.4.2022:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die gestrige Einigung zur Aufteilung des CO2-Preises als unzureichend. Der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht vor, den CO2-Preis für Wärme in Gebäuden stufenweise zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen – auf Basis der CO2-Emissionen je Quadratmeter. 

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Vorschlag der Bundesregierung zum CO2-Preis ist enttäuschend – sowohl für den Klimaschutz als auch für Mieterinnen und Mieter. Während die Heizkosten explodieren, bleiben Eigentümerinnen und Eigentümer weitestgehend von den Kosten aus der CO2-Bepreisung verschont. Hinzu kommt, dass der energetische Zustand der Gebäude nicht ausreichend berücksichtigt wird. Damit besteht für Mieterinnen und Mieter die Gefahr, auf hohen Energiekosten sitzen zu bleiben. Vor allem angesichts der aktuellen Krisensituation ist unverständlich, warum Mieterinnen und Mieter noch bis Anfang 2023 auf die Entlastung warten müssen. Insgesamt haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer damit zwei Jahre lang vor der Zahlung des CO2-Preises gedrückt. Besonders absurd: Mieterinnen und Mieter müssen sich sogar noch in den schlechtesten Gebäudeklassen am CO2-Preis beteiligen. Das geht vollkommen am Problem vorbei! Wir brauchen jetzt Anreize zur energetischen Sanierung, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Das heißt für die Bundesregierung: Sie muss den vollen CO2-Preis auf Vermieterinnen und Vermieter umlegen. Denn nur sie können eine Sanierung und einen Heizungstausch in die Wege leiten.“

Hintergrund:
 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, bis zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeeffizienzklassen einzuführen. Sollte dies nicht gelingen, ist eine 50:50-Aufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden vorgesehen. Der vorliegende Entwurf der Ministerien weicht von dieser Vereinbarung ab.

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