„Das Landgericht legt den Finger in Wunde. Die Stadtwerke betreiben Preiswucher auf Kosten der Verbraucher*innen und nutzen eine Notlage aus. Ein Preis von 1,08 Euro pro Kilowattstunde ist durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht durch die hohen Einkaufspreise für Strom“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen