Das Sozialgericht Oldenburg hat (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. Von Seiten der Sozialberatung wurde starke Kritik geäußert. Es sei ein “reines Durchwinken der bestehenden Rechtslage”.
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