Das EU-Parlament hat das Klagerecht für Bürger und NGOs bei möglichen Umweltverstößen ausgeweitet. Die Abgeordneten in Straßburg verabschiedeten am Dienstag (5. Oktober) eine Neufassung der Aarhaus-Konvention zum Zugang zu Informationen und zur Ahndung von Umweltangelegenheiten.
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