Hamburg,
5. Mai 2021 - Medienberichten zufolge hat sich die Bundesregierung auf
erste Eckpunkte für die Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes geeinigt.
So soll der CO2- Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990
sinken, bisher waren nur 55 Prozent vorgesehen. Zudem soll Deutschland
die Klimaneutralität bereits 2045 erreichen, fünf Jahre früher als
ursprünglich geplant. Das Bundesverfassungsgericht stufte vergangene
Woche das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz als teilweise
verfassungswidrig ein, da es zu viele Lasten auf die Zeit nach 2030
verschiebt und damit die Freiheitsrechte jüngerer Generationen
gefährdet. Es kommentiert Lisa Göldner, Klima-Expertin von Greenpeace:
“Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts drückt die Bundesregierung jetzt mächtig auf die Tube. Doch das neu erklärte Klimaziel für 2030 reicht nicht aus. Sinken die Emissionen lediglich um 65 Prozent, wird Deutschland sein CO2-Restbudget bis 2030 bereits zu rund 85 Prozent verbraucht haben. Danach wären so drastische Maßnahmen notwendig, dass sie die Freiheitsrechte der jungen Generation erheblich verletzten.
Deutschland muss den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis 2030 um mindestestens 70 Prozent verringern. Nur dann lassen sich die Rechte der jungen Generation sichern. Und nur dann orientiert sich die deutsche Klimapolitik endlich am Klimaabkommen von Paris. An einem beschleunigten Kohleausstieg bis 2030, einem Ende für die Neuzulassung von PKW mit Verbrennungsmotor bis 2025 und schneller Abschaffung der Massentierhaltung führt kein Weg mehr vorbei.“
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