Hamburg muss für bessere Luft sorgen – BUND Hamburg gewinnt Revisionsverfahren vor Bundesverwaltungsgericht
Berlin/Hamburg/Leipzig. Großer Erfolg für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und seinen Hamburger Landesverband: Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes muss die Stadt Hamburg ihren Luftreinhalteplan unverzüglich fortschreiben. Dies ist ein wichtiges Signal für die zukünftige Luftreinhaltepolitik in der Stadt.
Der BUND hatte Ende 2019 die Stadt Hamburg zum zweiten Mal erfolgreich vor dem OVG Hamburg (1 E 23/18) verklagt. Das Urteil besagte, dass die Stadt den Luftreinhalteplan aus 2017 „unverzüglich fortschreiben“ und mit Maßnahmen versehen müsse, damit die Grenzwerte für Stickoxide möglichst schnell eingehalten werden. Dagegen hatte die Stadt Hamburg Revision eingelegt und gleichzeitig eine Überarbeitung des Luftreinhalteplan angekündigt.
Christiane Blömeke, Landesvorsitzende des BUND Hamburg, zur richtungsweisenden Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes: „Das Urteil ist eine sehr gute Entscheidung für die Gesundheit der Menschen und ihre Lebensqualität in unserer Stadt. Die Belastung mit Luftschadstoffen ist in Hamburg immer noch zu hoch, auch wenn die Messwerte vor allem Corona bedingt zurückgegangen sind. Wir brauchen eine ambitionierte Luftreinhaltepolitik, die in die Zukunft denkt, denn die Straßen werden leider wieder voller und die Belastung mit ungesunden Abgasen wird wieder steigen. Genau das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr dem Hamburger Senat ins Stammbuch geschrieben.“
Von bundesweiter Bedeutung ist auch, dass das Bundesverwaltungsgericht – wie vom BUND gefordert – festgelegt hat, dass in 1,5 Metern Höhe gemessen werden muss und nicht wie von der Stadt gefordert, in vier Metern Höhe. Damit ist ein vorsorglicher Gesundheitsschutz gewährleistet, da die Messwerte in vier Metern Höhe regelhaft niedriger ausfallen.
Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin des BUND: „Das Ziel einer klugen lokalen Umweltpolitik muss es sein, dass Menschen und Natur im gesamten Stadtgebiet so wenig wie möglich geschädigt werden. Die ohnehin wenig ambitionierten Grenzwerte müssen flächendeckend und nicht nur an wenigen Messstellen eingehalten werden. Aber der Blick allein auf die Luftqualität reicht angesichts der Klimakrise nicht mehr aus. Auch die Städte müssen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und Umweltzonen zu Nullemissionszonen weiterentwickeln, Innenstädte für Fußgänger und Radfahrer sichererer gestalten und einen barrierefreie, zuverlässigen und für alle erschwinglichen öffentlichen Nahverkehr anbieten. Ein weiterer Hebel für die klimafreundliche und saubere Stadt ist die Umstellung auf einen CO2-armen Lieferverkehr. Noch blockiert Verkehrsminister Scheuer viele dieser Entwicklungen, doch ein Umdenken ist mit Blick auf Klimaschutz und Mobilitätswende auch auf Bundesebene unumgänglich.“
Der BUND fordert die zuständige Umweltbehörde auf, den neuen Luftreinhalteplan einschließlich der erforderlichen Neumodellierung der Belastungssituation bis spätestens im September 2021 vorzulegen. Dies müsse möglich sein, da die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bereits mit der Überarbeitung parallel zum Revisionsverfahren begonnen hatte.
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