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DUH
hat interne Akten des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) zur Genehmigung und zum Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2
ausgewertet
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Ursprüngliche
Genehmigung der aktuellen Bauarbeiten wurde nach Intervention durch die
Nord Stream 2 AG in eine „formlose Zustimmung“ geändert, gegen die
angeblich keine Rechtsmittel eingelegt werden
kann
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DUH
zweifelt ergebnisoffenes Verfahren für weitere Baugenehmigung ab Januar
2021 an, nachdem BSH in internen E-Mails an die Bundesregierung schon
vor Abschluss der Prüfungen eine Genehmigung im Sinne
von Nord Stream 2 ankündigt
Berlin,
21.12.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat interne Akten des
Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Zulässigkeit
des Weiterbaus der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2
ausgewertet. Die DUH hatte die Unterlagen erst mit großer Verzögerung
erhalten, bereits Anfang Dezember hatte sie Akteneinsicht beantragt. Aus
den internen Vermerken, Schriftwechseln und Genehmigungsunterlagen geht
hervor, dass die Nord Stream 2 AG offenbar
auf Entscheidungen des BSH Einfluss nimmt und insgesamt mindestens
erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Entscheidungen der
Genehmigungsbehörde bestehen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die
Nord Stream 2 AG hat die Genehmigungsbehörde anscheinend fest im Griff.
Das geht aus den Akten hervor: Wenn die Anwälte von Nord Stream 2
anrufen,
werden bereits getroffene Verwaltungsentscheidungen offensichtlich in
willfährigem Gehorsam revidiert und ganz im Sinne von Nord Stream 2 neu
aufgelegt. Und obwohl der Bau dieser Pipeline nicht nur geopolitisch,
sondern auch umwelt- und klimapolitisch weitreichende
Folgen für Deutschland und Europa hat, läuft all dies im Geheimen ab.
Nord Stream 2 ist damit ein herausragendes Beispiel für Intransparenz.
Behördenentscheidungen werden offenbar nicht alleine nach Recht und
Gesetz getroffen – sondern an den Wünschen der
Nord Stream 2 AG ausgerichtet. Im Dunkeln bleibt auch die Korrespondenz
zwischen dem BSH und der Bundesregierung. Auch hier haben wir Anträge
auf Akteneinsicht gestellt – und fordern das BSH und die beteiligten
Ministerien auf, sämtliche Unterlagen für eine
Prüfung zugänglich zu machen.“
Ein Beispiel dafür ist die Zustimmung des BSH zu den Bauarbeiten an der
Pipeline in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die am
11. Dezember 2020 aufgenommen wurden. Dafür hatte die Nord Stream 2 AG
am 10. Juli 2020 die Erteilung einer Zustimmung
durch das BSH beantragt. Nach knapp dreimonatiger und offenbar
ausführlicher Prüfung hatte das BSH dann den Arbeiten mit einer
„Änderungsgenehmigung“ am 2. Oktober 2020 zugestimmt. Eine solche
Zustimmung in Form einer Änderungsgenehmigung hätte bewirkt, dass
Dritte – wie die DUH dies am 4. Dezember 2020 getan hatte – gegen die
Bauarbeiten Widerspruch hätten einlegen können. Ein Anwalt der Nord
Stream 2 AG hatte ausweislich der Akten jedoch am 7. Oktober 2020 per
E-Mail und Anruf beim BSH interveniert und um eine
Änderung „gebeten“.
Diese hat das BSH dann nach nur zwei Tagen Prüfung am 9. Oktober 2020
vollzogen: Die bereits erteilte und rechtsmittelfähige
„Änderungsgenehmigung“ wurde in eine formlose „Zustimmung“ umgewandelt,
gegen die ein Widerspruch nach Rechtsauffassung von Nord Stream
2 AG und BSH nicht möglich sei. Entsprechend wurde auch der Widerspruch
der DUH gegen eine Wiederaufnahme der Arbeiten am 11. Dezember 2020
abgelehnt. Der Vorgang macht deutlich: Die Nord Stream 2 AG konnte hier
durch die Intervention beim BSH gegen mögliche
Überprüfungen durch Umweltverbände wie der DUH „vorsorgen“ – und einen
effektiven Rechtsschutz weitgehend ausschließen.
Weiterer Beleg für das zweifelhafte Vorgehen des BSH ist das offiziell
noch offene Verfahren zur Erteilung einer weiteren neuen Baugenehmigung
ab Januar 2021. Die bisherige sogenannte „Zustimmung“ des BSH erlaubt
der Nord Stream 2 AG in der deutschen AWZ nur
einen Bau bis einschließlich Dezember. In der dann folgenden besonders
sensiblen Vogelrastzeit sind Bauarbeiten bisher nicht zulässig – dafür
hat die Nord Stream 2 AG jedoch ebenfalls im Juli 2020 eine neue
Genehmigung beantragt. Die DUH hat dagegen aus Umwelt-
und Klimaschutzgründen Einwendungen erhoben. Obwohl das Verfahren noch
anhängig und offiziell offen ist, hat das BSH in einer internen E-Mail
an das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur am 3. Dezember
2020 angekündigt, dass die „Genehmigungserteilung
noch für Dezember vorgesehen“ sei.
Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: „Offenbar
hält das BSH für die Nord Stream 2 AG ein Weihnachtsgeschenk bereit.
Überrascht werden soll damit aber wohl nur die Öffentlichkeit und
die beteiligten Umweltverbände, denn in internen E-Mails an die
Bundesregierung wird das Ergebnis des Verfahrens schon vorweggenommen.
Werden unsere begründeten Einwendungen zu Klima- und Umweltschutz durch
das BSH nur pro forma geprüft? Das wäre ein gravierender
Vorgang: Die Unabhängigkeit von Genehmigungsverfahren ist in Frage
gestellt, wenn die zuständigen Behörden nicht ergebnisoffen prüfen,
sondern sich schon vor Abschluss des Verfahrens auf ein Ergebnis
festlegen. Wir werden weitere rechtliche Schritte in diesem
Verfahren und gegen das BSH prüfen – wir werden für ein unabhängiges
Verfahren und die Gewährleistung des Gebots effektiven Rechtsschutzes
streiten.“
Die DUH wertet die Akten des BSH weiter aus. Schon jetzt ist jedoch
klar: Selbst die verspätet übersandten Unterlagen dürften nicht
vollständig sein. So sind zum Beispiel E-Mails an verschiedene
Bundesministerien enthalten, jedoch fehlen die Antworten dieser
Häuser. Auch gibt es große zeitliche Lücken von mehreren Monaten, in
denen es angeblich keine Korrespondenz und keine Vorgänge gab. Zudem
sind die Unterlagen nicht paginiert, d.h. durchnummeriert, wie dies für
Verwaltungsakten eigentlich üblich ist. So liegt
der Verdacht nahe, dass die Unterlagen unvollständig sind.
Links:
Interne E-Mail des BSH mit Vorwegnahme des Genehmigungsergebnisses sowie
ein Hintergrundpapier der DUH zur Wiederaufnahme der Bauarbeiten:
http://l.duh.de/p201221

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