30. Dezember 2020

CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und Sozialverträglichkeit mangelhaft

 


Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr. Damit wird auf fossile Brenn- und Kraftstoffe erstmals ein CO2-Preis erhoben.

„Eine nationale CO2-Bepreisung kann einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jedoch hat die Bundesregierung die Chance verpasst, ein klimapolitisch wirksames und sozial gerechtes Modell auf den Weg zu bringen. Sie muss nun dringend nachbessern”, fordert Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

„So, wie die Bundesregierung den nationalen Emissionshandel jetzt einführt, leistet er nicht den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele”, kritisiert Averbeck. Der CO2-Preis startet lediglich mit wenigen Cent mehr an Kosten für klimaschädliches Benzin und Heizöl. Allen Expertinnen und Experten ist klar, dass der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bisher vorgesehene Preispfad zu niedrig angelegt ist, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Bundesregierung schwächt die Wirksamkeit des Instruments durch weitreichende Ausnahmen für ganze Industriezweige zusätzlich ab. „Das gefährdet die Glaubwürdigkeit und die Unterstützung für den CO2-Preis”, betont Averbeck.

Die Klima-Allianz Deutschland kritisiert, dass die Bundesregierung den Klimaschutz auf die lange Bank schiebt, da sie auf einen sprunghaft ansteigenden Preis nach 2026 setzt. „Klimaschutz muss sich schon jetzt auszahlen. Dazu ist es notwendig, dass ein investitionsrelevanter CO2-Preis bereits in den kommenden fünf Jahren planbar ansteigt”, fügt Averbeck hinzu. Das zivilgesellschaftliche Bündnis sieht die Bundesregierung in der Pflicht, Anreize für klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen zu setzen. Um eine ausreichende ökologische Lenkungswirkung zu entfalten und Planungssicherheit für alle Akteure zu bieten, fordert die Klima-Allianz Deutschland, die Internalisierung der externen Kosten bis 2030 an den vom Umweltbundesamt sehr konservativ berechneten Schadenskosten in Höhe von rund 200 Euro pro Tonne CO2 auszurichten. Dafür soll ein ansteigender Mindestpreis im nationalen Emissionshandel eingeführt werden. Ordnungsrechtliche und Marktinstrumente müssen hierfür kombiniert werden. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen vieler Expertinnen und Experten.

„Die CO2-Bepreisung kann nur dann ein wirksames und akzeptiertes Klimaschutzinstrument sein, wenn sie soziale Gerechtigkeit, ökonomische Effizienz und effektiven Klimaschutz miteinander in Einklang bringt. Dieser Anspruch ist bei der Regelung der Bundesregierung nicht erkennbar”, stellt Averbeck fest und erläutert: „Die vorgesehene Verwendung der Erlöse aus der CO2-Bepreisung für die Reduktion der EEG-Umlage ist sozialpolitisch unzureichend. Die geplante Anhebung der Pendlerpauschale führt zu ökologischen Fehlanreizen und schwächt damit die Lenkungswirkung weiter ab. Um die Sozialverträglichkeit der CO2-Bepreisung zu gewährleisten, muss bei den Ausgleichsmechanismen dringend nachgesteuert werden. Dies könnte zum Beispiel über eine sogenannte Klimaprämie geschehen, also eine Rückverteilung der Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger, wie sie bereits in anderen europäischen Ländern praktiziert wird.”

Die aktuelle Regelung verschärft den Druck auf Mieterinnen und Mieter, da die Vermietenden die Kosten des CO2-Preises nach geltendem Mietrecht an die Mietenden weitergeben können. „Die Bundesregierung hat bisher versäumt, in diesen wichtigen Fragen eine Lösung herbeizuführen. Neben der Förderung für Wärmedämmung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen braucht es eine faire und verursachergerechte Kostenaufteilung, die auch soziale Härtefälle stärker berücksichtigt”, betont Averbeck.

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