Klimaschutz
als Menschenrecht anerkannt, aber Grundrechte der Bauernfamilien noch
nicht beeinträchtigt. Klägerinnen und Kläger werten Urteil als
Teilerfolg.
Berlin,
31.10.2019 – Der heutige Verhandlungstermin zur Klimaklage von drei
Bauernfamilien und Greenpeace endete mit einer Abweisung der Klage von
insgesamt 13 Klägerinnen und Klägern. Nach fünfstündiger Verhandlung
entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Klage auf mehr
Klimaschutz zwar grundsätzlich zulässig sein könnte, aber das Gericht in
diesem konkreten Fall keine Rechtsverletzung sehen kann. Die
Grundrechte der Klägerinnen und Kläger können aber Grundlage für das
Einklagen vom Klimaschutz sein. Die Berufung wurde zugelassen. Ob sie
diese in Anspruch nehmen, entscheiden die Kläger nach Vorlage des
schriftlichen Urteils.
Die
beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es
sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handelt, und die
Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderhitzung verletzt werden könnten.
Das Gericht ist der Bundesregierung nicht gefolgt, kann nur momentan
nicht erkennen, dass das 2007 beschlossene Klimasschutzziel genau im
Jahr 2020 erreicht werden müsse. Das Gericht bat um Verständnis – es
müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall
wahren.
Die
Verhandlung wurde im Vorfeld begleitet von einer friedlichen
Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit rund 100 Teilnehmern.
Von der Nordseeinsel Pellworm waren 40 Unterstützerinnen und
Unterstützer mit einem eigens gecharterten Bus angereist, aus
Brandenburg kamen Landwirte mit ihren Traktoren. Zeitgleich übergab
Greenpeace am Bundeskanzleramt eine von 134,867 Unterstützerinnen und
Unterstützern der Klimaklage unterzeichnete Petition.
Es kommentieren:
Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage:
„Das
Gericht hat heute bestätigt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Wir
werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter
einschlagen werden. Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute
unter seinen Möglichkeiten geblieben ist.“
Silke Backsen, Klägerin und Bio-Landwirtin von der Insel Pellworm:
„Ich
bin enttäuscht von dieser halbherzigen Entscheidung. Das Gericht hat
nicht das getan, was gut für unsere Zukunft ist. Mit diesem Urteil wird
keine Tonne CO2 eingespart. Wir sind schon jetzt von der Klimakrise
betroffen – ganz konkret. Wie schlimm soll es denn noch werden?“
Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei:
„Erstmals
hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von
Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein
können. Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine
Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen.
Festzuhalten bleibt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Die deutsche
Klimaschutzpolitik muss sich danach richten.“
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