1. November 2019

foodwatch zu Wilke-Skandal / Sicherstellung von 1,6 Tonnen Grillfleisch / Ministerin Priska Hinz


Berlin, 1. November 2019. Zu den Meldungen, wonach 1,6 Tonnen Grillfleisch von den Behörden sichergestellt wurden, weil sie möglicherweise aus der Produktion des mit dem Listerienskandal in Verbindung gebrachten Unternehmens Wilke stammen, erklärt Martin Rücker, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Am Donnerstag erklärt die hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz noch: Der Wilke-Rückruf läuft gut, es dürfte keine Wilke-Ware mehr im Umlauf sein. Keine 24 Stunden später erfährt die Öffentlichkeit: Hoppla, da waren vielleicht doch noch bis zu 1,6 Tonnen. Im hessischen Ministerium regiert offenbar der vollständige Realitäts- und Kontrollverlust. Und wieder fehlt die wesentliche, gesundheitsrelevante Information: Wenn die Ware bereits an Endverbraucher gelangt ist, wo war das, an welchen Verkaufsstellen? Und wo ist die öffentliche Warnung, die dies bekannt macht? Im Ministerium von Priska Hinz hat man offenbar nichts, aber auch gar nichts aus dem Fall Wilke gelernt.“


Hinweis zur Aufklärung der Abläufe im Fall Wilke:
foodwatch hat dem Hessischen Verbraucherschutzministerium am 27.10. eine Liste von 28 Fragen geschickt. Die Pressestelle des Ministeriums teilte foodwatch jedoch mit, dass foodwatch darauf keine oder jedenfalls keine zeitnahen Antworten erhalten werde. Um Medien, Abgeordneten und Öffentlichkeit die Gelegenheit zu geben, ebenfalls auf Aufklärung zu drängen, veröffentlichen wir im Folgenden die Liste der unbeantworteten Fragen an das Ministerium:

A) Zum Salmonellenfund bei Wilke im Oktober 2013:

1. Im Oktober 2013 gab es einen Salmonella-Nachweis in Mettenden. Auf einen öffentlichen Rückruf wurde verzichtet. War das HMUKLV in diese Entscheidung eingebunden oder darüber informiert?
2. Die Probe wurde am 2.10.2013 genommen. Wann lagen die Befunde vor und wann wurde die Rücknahme durchgeführt?
3. Wann war die betroffene Charge (MHD 4.11.2013) von der Fa. Wilke an Großhändler ausgeliefert worden?
4. Welchen Nachweis haben die hessischen Behörden dafür, dass in dem Zeitraum zwischen Auslieferung durch Wilke und Rücknahme der Ware keine Artikel aus der betroffenen Charge an die Endverbraucher gelangt sind?

B) Zum Listeriennachweis auf Wilke-Produkt in Hamburg im März 2019:

5. Wo war die in Hamburg positiv auf Listerien getestete Probe genommen worden (Groß-/Zwischenhändler, Einzelhandel, …)?
6. An welchen Daten erfolgten Auslieferung der betroffenen Charge durch Wilke, Probennahme in Hamburg, Erstellung des Laborbefunds und Rücknahme des Produkts?
7. Welchen Nachweis haben die hessischen Behörden dafür, dass in dem Zeitraum zwischen Auslieferung durch Wilke und Rücknahme der Ware keine Artikel aus der betroffenen Charge an die Endverbraucher gelangt sind?
8. War das HMUKLV in die Entscheidung eingebunden oder darüber informiert, dass auf einen öffentlichen Rückruf verzichtet wurde?

C) Zum Listeriennachweis auf Wilke-Produkt in Balingen, April 2019:

9. Wo war die im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts Balingen positiv auf Listerien getestete Probe genommen worden (Groß-/Zwischenhändler, Einzelhandel, …)?
10. An welchen Daten erfolgten Auslieferung der betroffenen Charge durch Wilke, Probennahme in Balingen, Erstellung des Laborbefunds und Rücknahme des Produkts?
11. Welchen Nachweis haben die hessischen Behörden dafür, dass in dem Zeitraum zwischen Auslieferung durch Wilke und Rücknahme der Ware keine Artikel aus der betroffenen Charge von den Großabnehmern an die Endverbraucher gelangt sind?
12. War das HMUKLV in die Entscheidung eingebunden oder darüber informiert, dass auf einen öffentlichen Rückruf verzichtet wurde?
13. Trotz Rücknahme wurden von der Fa. Wilke noch 42 Packungen an Edeka Food Service geliefert. Welche Erkenntnisse hat das HMUKLV darüber, wo diese Packungen von Edeka Food Service verwendet wurden und ob diese Packungen an die Endverbraucher gelangt sind?

zu B und C)

14. Ministerin Priska Hinz sprach öffentlich davon, dass im März und April 2019 ein Rückruf erfolgte. Tatsächlich handelte es sich in beiden Fällen lediglich um Rücknahmen. Wie ist die dazu widersprüchliche Aussage zu erklären?

D) Listeriennachweis auf Wilke-Produkt in Hamburg im August 2019

15. Am 29.8.2019 erhielten die hessischen Behörden erneut aus Hamburg die Information über einen positiven Listerienbefund, hier in Pizzasalamis (anderer Erreger als Sigma 1). Wo war die in Hamburg positiv auf Listerien getestete Probe genommen worden (Groß-/Zwischenhändler, Einzelhandel, …)?
16. An welchen Daten erfolgten Auslieferung der betroffenen Charge durch Wilke, Probennahme in Hamburg, Erstellung des Laborbefunds und Rücknahme des Produkts?
17. Welchen Nachweis haben die hessischen Behörden dafür, dass in dem Zeitraum zwischen Auslieferung durch Wilke und Rücknahme der Ware keine Artikel aus der betroffenen Charge an die Endverbraucher gelangt sind?
18. War das HMUKLV in die Entscheidung eingebunden oder darüber informiert, dass auf einen öffentlichen Rückruf verzichtet wurde?

E) Zur Information des LK Waldeck-Frankenberg zu Kontrollen bei Wilke am 28.8.2019 und 5.9.2019

19. Im hessischen „Verbraucherfenster“ erfolgte gemäß § 40 Abs. 1 a LFGB eine Information des LK über erhebliche Hygienemängel bei der Betriebskontrolle am 28.8.2019. Mit Verweis auf die erneute Kontrolle am 5.9. wurde dem Betrieb bescheinigt, dass ein Großteil der Mängel wurde. Gleichzeitig wurde jedoch ein Produktionsstopp vom 6.9. bis 8.9.2019 verhängt, um eine Grundreinigung vornehmen zu können. Wie ist der Widerspruch zwischen öffentlicher Information (Mängel weitgehend beseitigt) und Maßnahme (Produktionsstopp, Grundreinigung des gesamten Betriebes) zu erklären?
20. Angesichts der im weiteren Verlauf erfolgten zahlreichen Betriebskontrollen, bei denen z.T. erhebliche hygienische und andere Mängel bei der Fa. Wilke festgestellt wurden: Weshalb erfolgte nach Kenntnis des HMUKLV keine weitere Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 a LFGB?

F) Zur Verfügung vom 20.9.2019

21. Am 20.9.2019 verfügten die hessischen Behörden u.a., dass Wilke bestimmte Produkte erst nach Vorliegen eines negativen Befunds ausliefern durfte. Weshalb erstreckte sich diese Maßnahme ausweislich des Task-Force-Berichts offenbarausschließlich auf geschnittene Produkte, obwohl zu diesem Zeitpunkt auch in anderen, nicht geschnittenen Produkten sowie an verschiedensten Stellen in der Produktion positive Listeriennachweise bekannt waren?
22. Die EU-Grenzwerte von 100 KBE/g beziehen sich auf den Zeitraum bis Ablauf des MHD. Die für eine Auslieferung erforderliche Analytik musste naturgemäß früher stattfinden. Wie genau war das Kriterium festgelegt, damit eine Auslieferung erfolgen durfte? Durften Listeria gar nicht nachweisbar sein oder gab es hier definierte Höchstwerte?
23. Wie wurde die Umsetzung der Verfügung durch die hessischen Behörden überwacht?
24. Einerseits sollten ab dem 20.9.2019 nur Chargen ausgeliefert werden dürfen, die – belegbar durch Laborbefunde – unbedenklich waren. Andererseits erstreckt sich der angeordnete, am 2.10.2019 gestartete öffentliche Rückruf auf sämtliche Produkte sämtlicher Chargen. Das wäre rechtswidrig, wenn bei Einhalten der Verfügung und Überwachung durch die hessischen Behörden diesen also bekannt gewesen wäre, welche Chargen negativ auf Listeria getestet und dann ausgeliefert wurden. Ist insofern davon auszugehen, dass die Verfügung nicht ausreichen umgesetzt wurde? Welche Erkenntnisse haben Sie darüber und inwiefern versagten hier die Überwachungsmechanismen der hessischen Behörden bei der Durchsetzung der Verfügung?

G) Zur Telefonkonferenz hessischer Behörden am 25.9.2019

25. In der Telefonkonferenz wurde eine „freiwillige“ Rücknahme aller Wilke-Produkte festgelegt, die vor dem 5.9.2019 produziert wurden. Welchen Grund gab es für den erneuten Verzicht auf einen öffentlichen Rückruf?
26. War das HMUKLV in die Entscheidung eingebunden oder über diese informiert, dass kein öffentlicher Rückruf erfolgte?
27. Wenn am 25.9.2019 die Rücknahme von Ware, die vor dem 5.9.2019 produziert wurde, festgelegt wird, so ist sicher davon auszugehen, dass die betroffenen Produkte die Endverbraucher mindestens erreicht haben könnte. Für diesen Fall sehen die gesetzlichen Vorgaben zwingend eine öffentliche Information über den Grund für die Rücknahme vor. Wie begründen Sie, dass ein Verzicht auf öffentliche Information rechtmäßig gewesen sein soll?

H) Verarbeitung der vom Rückruf betroffenen Wilke-Produkte in der Lebensmittelindustrie?

28. Welche Unternehmen der Lebensmittelindustrie hat Wilke beliefert und von welchen Produkten hat das HMUKLV Kenntnis, in denen Wilke-Produkte verarbeitet wurden?

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