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26. Juli 2019
BSW-Solar: Bundesregierung bisher halbherzig bei solarem Mieterstrom
Bundesverband Solarwirtschaft gibt Mieterstromgesetz zwei Jahre nach Start schlechte Noten / Regelung zu komplex und ungeeignet, um solare Energiewende in deutschen Innenstädten zu entfesseln / Urbane Energiewende durch 2020 drohenden Förderstopp zusätzlich unter Druck
Berlin, den 25. Juli 2019 – Zwei Jahre nach dem Start des Mieterstromgesetz zieht der Bundesverband Solarwirtschaft eine ernüchternde Zwischenbilanz. Gerade einmal gut 1,5 Prozent des möglichen Förderrahmens seien ausgeschöpft worden. Pro Jahr soll das Gesetz eine Förderung von solaren Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt ermöglichen. Von den 1.000 Megawatt sind bis heute allerdings nur rund 15 Megawatt genutzt worden.
„Die Bundesregierung bleibt bei der Klimapolitik bis heute deutlich unter ihren Möglichkeiten. Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für Erneuerbare Energien zu ebnen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Überkomplexe und zum Teil stark einschränkende Regeln verhinderten, dass das große Potenzial des solaren Mieterstroms ausgeschöpft werde.
Der BSW begrüßt die für den Herbst von der Bundesregierung auf Initiative der SPD angekündigten Nachjustierungen des Gesetzes. „Punktuell erhoffen wir uns dadurch Erleichterungen, aber wir erwarten keinen Marktdurchbruch. Damit endlich auch Millionen Mieter in Deutschland von günstigem Solarstrom profitieren können, braucht es einen großen Wurf. Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemäße Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird“, so Körnig.
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