Angela Dorn - angeladorn.de„Das Staatsziel Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und muss endlich auch konsequent vollzogen werden. Bis jetzt stoßen aber alle Bemühungen für ein Wildtierverbot im Zirkus bei der Bundesregierung auf taube Ohren“, so Dorn weiter. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 habe nach Auffassung der GRÜNEN keine Verbesserung in dieser Sache gebracht, denn eingegriffen werden solle demnach erst dann, wenn Haltung und Transport der Zirkustiere nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden geschehen. „Das ist aber ein deutlicher Rückschritt gegenüber den vorher geltenden Schutzbestimmungen und damit ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des Staatsziels Tierschutz.“
Der Bundesrat legte damals in einer Stellungnahme eine veränderte Formulierung vor, die jedoch von der Bundesregierung abgelehnt wurde. Auch 2003 und 2011 hatte der Bundesrat Forderungen nach einem entsprechenden Verbot formuliert. „Hessen wendet sich nun mit einem erneuten Aufruf an die Bundesregierung und fordert ein klares Verbot. Es ist längst nicht mehr zeitgemäß, Wildtiere im Zirkus unnötig leiden zu lassen unter ständigen Ortswechseln, stark eingeschränkten Möglichkeiten für artspezifisches Sozial- und Bewegungsverhalten und einer häufig mangelhaften tierärztlichen Kontrolle und Versorgung.“
Zahlreiche Länder in Europa und weltweit verbieten alle oder bestimmte Wildtiere im Zirkus und seien damit schon entschieden weiter als Deutschland, so die GRÜNEN. Beispielsweise gelte in den Niederlanden, Belgien oder Österreich, aber auch in Kolumbien, Indien und Israel ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Quelle: gruene-hessen.de/landtag
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