Baden-Württemberg
verzögert längst überfällige Maßnahmen zur Luftreinhaltung in
Reutlingen und gefährdet dadurch die Gesundheit von Bürgerinnen
und Bürgern – Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das
Regierungspräsidium Tübingen – DUH fordert ein Lkw-Durchfahrtsverbot,
die Nachrüstung der ÖPNV-Busse mit wirksamen Dieselabgaskatalysatoren
und eine Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens
Berlin, 1.12.2015:
In Reutlingen wird seit 2010 der Grenzwert für das giftige
Stickstoffdioxid überschritten.
Hauptverursacher für das Abgasgift sind Dieselfahrzeuge. Zuständig für
den Luftreinhalteplan ist das Regierungspräsidium Tübingen in Vertretung
für das Land Baden-Württemberg. Dieses hat trotz eines rechtkräftigen
Urteils vom 22. Oktober 2014, das die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) erstritten hatte, bislang keine Änderung des
Luftreinhalteplans vorgenommen. Deshalb hat die DUH am 25. November 2015
beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Androhung eines
Zwangsgeldes gegen Baden-Württemberg eingereicht. Dazu
erklärt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch:
„Mehr
als ein Jahr nach dem Urteil ist das Land Baden-Württemberg den
Bürgerinnen und Bürgern Reutlingens immer noch einen wirksamen
Luftreinhalteplan schuldig. Nur durch
eine schnelle Aussperrung von Dieselstinkern wird es in Reutlingen
gelingen, die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung so schnell wie
möglich zu verringern. Mit unserer Klage werden wir die viel zu sehr am
Wohl der Autokonzerne interessierte Landesregierung
zwingen, sich endlich um die Gesundheit seiner Bürger zu kümmern. Wir
bedauern sehr, zum rechtlichen Mittel der Zwangsvollstreckung gegen das
Land greifen zu müssen und sind uns sicher, dass eine
Zwangsgeldandrohung gegen die zuständige Behörde als letzte
Warnung verstanden wird.“
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