Gesetzgeber
reagiert mit Erdkabelvorrang bei den großen
Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) auf
Akzeptanzprobleme
– Planungssicherheit löst derzeitigen Planungsstau – Deutsche
Umwelthilfe (DUH) fordert ökologische Baubegleitung
Berlin, 4. Dezember 2015:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt in weiten Teilen das gestern vom
Bundestag verabschiedete Gesetz zum Energieleitungsbau. Das so genannte
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
sieht vor, dass die drei großen Nord-Süd-Verbindungen vorrangig als
Erdkabel geplant werden. Die Trassen sollen
Windstrom aus Norddeutschland nach Süden transportieren und die
Stromversorgung verbessern.
„Damit
kommt der Gesetzgeber den Forderungen vieler Anwohner nach einer
Erdverkabelung nach und ermöglicht einen rechtssicheren Neubeginn der
Planungen“,
so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die
Planungen waren vor Ort ins Stocken geraten und haben dadurch den für
die Energiewende, die Versorgungssicherheit und den Stromhandel
notwendigen Netzausbau verzögert.
Die
neue Planung wird sich – soweit möglich – an der geraden (direkten)
Verbindung zwischen Ein- und Ausspeisepunkt orientieren. Durch die damit
verbundene kürzere Streckenführung
können die Umweltauswirkungen minimiert werden. Bisherige
Korridorvarianten beinhalteten zum Teil sehr große Umwege. Kommunen
können eine Prüfung beantragen, ob auf ihrem Gebiet ausnahmsweise eine
Freileitung gebaut wird. Dies könnte in rein landwirtschaftlich
geprägten Gebieten eine mehrheitlich getragene Lösung darstellen.
„Jetzt
muss die Bundesnetzagentur Sorge dafür tragen, dass geeignete
Planungsleitlinien zur Anwendung kommen, die den bestmöglichen Verlauf
für ein Erdkabel ermitteln. Zudem
muss es Auflagen für die Bauausführung geben, um die Beeinträchtigungen
beim Bau von Erdkabeln möglichst gering zu halten“, so
Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, zu der Entscheidung.
„Eine ökologische Baubegleitung kann Schäden für Böden und
Landwirtschaft minimieren und muss Bestandteil jeder Genehmigung
werden.“
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