Obwohl
die EU-Kommission die EU-Mitgliedsstaaten zu einer drastischen
Reduktion von Plastiktüten verpflichtet, setzt das Umweltministerium
auf das bisher ausnahmslos gescheiterte Instrument der „freiwilligen
Selbstverpflichtung“ – Deutsche Umwelthilfe fordert die
Bundestagsabgeordneten auf, wegen der Angst des Umweltministeriums vor
den Handelskonzernen, eine bundesweite Plastiktütenabgabe von
22 Cent über das Parlament zu initiieren
Berlin, 21.12.2015:
Zwei Wochen nach dem Pariser Klimagipfel kapituliert das
Bundesumweltministerium
(BMUB) vor den Interessen des Handels. Der Handelsverband Deutschland
(HDE) verhindert erfolgreich eine gesetzliche Regelung zur Festlegung
eines Mindestpreises für Plastiktüten. Stattdessen soll der Handel
freiwillig einen nicht näher festgelegten Preis für
Plastiktüten verlangen. BMUB und HDE wollen noch vor Weihnachten diese
Vereinbarung verabschieden. Das Problem: Der Handel kann für die
Plastiktüten Geld verlangen, muss sich aber nicht daran halten. Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass diese geplante
Vereinbarung die Menge an verbrauchten Plastiktüten in Deutschland
nicht senken wird.
„Ausgerechnet
mit dem bisher in der Umweltpolitik ausnahmslos gescheiterten
Instrument der ‘freiwilligen Selbstverpflichtung‘ will nun das BMUB die
Plastiktütenflut stoppen.
Der vom Handelsverband Deutschland für Ende Dezember angekündigte
Vorschlag ist nicht mehr als eine Nebelkerze. Er sieht weder vor, eine
konkrete Höhe des Preises für Plastiktüten festzulegen, noch soll es
Sanktionsmaßnahmen geben, falls sich Händler nicht
an die Selbstverpflichtung halten. Andere EU-Staaten wie Irland haben
mit einer klaren gesetzlichen Regelung den Plastiktütenverbrauch fast
auf null reduziert. Die deutsche Bundesumweltministerin lässt sich die
Regelung einmal mehr von der Wirtschaft diktieren.
Wir fordern nun die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf,
eine entsprechende Initiative zur korrekten Umsetzung von EU-Recht zu
ergreifen“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
In
Deutschland werden pro Jahr mehr als sechs Milliarden Plastiktüten
verbraucht. Die DUH fordert seit langem eine einheitliche gesetzliche
Abgabe auf Einweg-Plastiktüten in
Höhe von 22 Cent pro Stück. Nach Einschätzung von Resch will der
deutsche Einzelhandel noch immer nicht auf Plastiktüten als besonders
günstiges Marketinginstrument verzichten. Er verweist auf die in Irland
erfolgreich eingeführte Abgabe in Höhe von 22 Cent.
Sie konnte den Plastiktütenverbrauch in Irland von 328 pro Kopf und
Jahr auf nur noch 16 Stück senken.
„Wenn
die Händler in Deutschland selbst festlegen dürfen, wie viel eine
Plastiktüte kostet, darf man daran zweifeln, ob die festgelegte Höhe
auch eine Lenkungswirkung haben
wird. Die Verpflichtung gilt zudem nur für die Mitglieder des
Handelsverbandes Deutschland. Dreißig Prozent der deutschen
Handelsunternehmen gehören diesem Verband jedoch gar nicht an“,
erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die
DUH betont, dass bereits ein sehr geringer Preis für Plastiktüten dazu
führen kann, dass Unternehmen an ihnen Geld verdienen und sich deren
Angebot erst recht lohnt. Bei
einer gesetzlichen Abgabe verbleibt das Geld jedoch beim Staat und die
Plastiktüte wird unattraktiv. Mit den Einnahmen einer Plastiktütenabgabe
könnten Projekte zur Vermeidung von Abfall finanziert werden.
Eine
Richtlinie der Europäischen Union vom April 2015 verpflichtet die
Bundesregierung, den Verbrauch von Plastiktüten deutlich zu reduzieren.
Ab 2020 soll der Verbrauch auf
90 Plastiktüten und ab 2026 auf 40 Stück pro Einwohner gesenkt werden.
Derzeit werden in Deutschland pro Kopf und Jahr 76 Plastiktüten
verbraucht. In anderen europäischen Ländern sind es deutlich weniger: In
Luxemburg 20 und in Dänemark sowie Finnland nur
4 Tüten pro Kopf und Jahr.
Weitere Informationen zu Plastiktüten:
www.kommtnichtindietuete.de
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