29. Oktober 2015

Verbraucherzentrale Hamburg | - Almased: Diätversprechen abgespeckt

Verbraucherzentrale Hamburg | - Almased: Diätversprechen abgespeckt



Werbung mit konkreten Angaben über Dauer und Ausmaß einer
Gewichtsreduktion muss die Almased Wellness GmbH zukünftig wohl
unterlassen. Das entschied nach dem Landgericht Lüneburg (Urteil vom
2. April 2015, (Az. 7 O 106/14) nun auch das Oberlandesgericht in Celle
(Urteil vom 22. Oktober 2015, Az. 13 U 47/15, nicht rechtskräftig). Die
Verbraucherzentrale Sachsen hat die beiden Urteile erstritten.



Almased-Werbung ist unzulässig, teilweise irreführend und damit gesetzeswidrig

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