Am gestrigen 4. September hat sich die
Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege
geeinigt: Ab 1. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro
Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll
er bis Januar 2017 weiter wachsen und dann 10,20 Euro pro Stunde im
Westen und 9,50 Euro im Osten betragen. Ab 1. Oktober 2015 soll zudem
der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich
ausgeweitet werden: Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben
beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen,
Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom
Mindestlohn profitieren.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
Es ist gut, dass sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne geeinigt hat. Pflege ist kein Beruf wie jeder andere, auch und gerade hier brauchen wir gute Löhne für die Beschäftigten. Der Pflegebedarf wächst, und hochwertige, qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal. Der Pflegemindestlohn ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen.
Jürgen Gohde, Beauftragter des BMAS für die Pflegekommission:
Es ist gelungen, eine Lösung zu finden, die von allen Mitgliedern der Kommission mitgetragen wird. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Von diesem Mindestlohn werden sowohl Beschäftigte und Unternehmen als auch die Pflegebedürftigen profitieren. Gute Pflege soll auch angemessen entlohnt werden. Dass sich ein Mindestlohn in der Branche bewährt hat, haben die Erfahrungen seit 2010 gezeigt.
In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn
fallen, arbeiten derzeit rund 780.000 Beschäftigte. Dort, wo der
spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in
Privathaushalten), wird ab 1. Januar 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten. Er ergänzt den besonderen Mindestlohn im Bereich der ambulanten, teilstationären oder stationäre Pflege.
Die geplanten Erhöhungsschritte im einzelnen:
West
|
Ost
| |||
|---|---|---|---|---|
| Höhe | Steigerung | Höhe | Steigerung | |
| ab dem Inkrafttreten (frühestens 01.01.2015) | 9,40 € | 4,4% | 8,65 € | 8,1% |
| ab 01.01.2016 | 9,75 € | 3,7 % | 9,00 € | 4,1 % |
| ab 01.01.2017 | 10,20 € | 4,6 % | 9,50 € | 5,6 % |
Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
nun auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer
Verordnung den neuen Pflegemindestlohn erlassen.
Der Pflegekommission nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten,
öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind paritätisch vertreten.
ich kapier' das mit dem ost-west immer noch nicht. wenn ich recht überlege, weigere ich mich das iwie zu verstehen...
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