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19. Juni 2013
Schleswiger Urteil: Atommüll-Lagerung illegal
Auch die anderen 16 Zwischenlager bundesweit sind nicht sicher /
Castor-Frage völlig ungelöst / Bund-Länder-Kompromiss zum Atommüll
hinfällig / AKW müssen jetzt abgeschaltet werden
Zur Aufhebung der Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers Brunsbüttel
durch das OVG Schleswig erklärt Jochen Stay, Sprecher der
Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Der Kaiser ist nackt! Oder anders gesagt: Deutschland hat keine legale
Lagerung von hochradioaktivem Atommüll mehr. Denn die anderen 16
Lagerhallen für Castor-Behälter sind weitgehend baugleich mit dem
Zwischenlager Brunsbüttel. Über 700 Castoren lagern bundesweit in
Gebäuden, die nicht gegen Flugzeugabstürze und Angriffe mit
panzerbrechenden Waffen gesichert sind.
Damit ist auch der Bund-Länder-Kompromiss von letzter Woche hinfällig.
Die dort verabredete Klärung der Castor-Frage bis Januar 2014 ist jetzt
nicht mehr möglich. Wo die 26 Behälter gelagert werden sollen, die aus
La Hague und Sellafield zurückkommen, steht damit in den Sternen.
Die Lagerung der Castoren, die bereits in der Brunsbütteler Halle
stehen, hat seit heute keine Rechtsgrundlage mehr. Aber es gibt auch
keinen anderen sicheren Platz für sie. Ein unfassbares Dilemma und ein
großes Eigentor für alle, die die weitere Produktion von Atommüll immer
noch für verantwortbar halten.
Mit dem heutigen Urteil wird das ganze Dilemma der Atommüll-Frage
deutlich: Auch nach Jahrzehnten der Nutzung der Spitzentechnologie
Atomkraft, sind wesentliche Sicherheitsfragen ungelöst. Es ist
unverantwortlich, immer noch in neun Reaktoren tagtäglich weiteren
Atommüll zu produzieren. Die AKW müssen jetzt abgeschaltet werden und
nicht erst 2022.“
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