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3. Juni 2013
Atommüll: 40 Jahre Zwischenlagerung reichen nicht aus
Forderung aus Schleswig-Holstein basiert auf falschen Annahmen
Zur Forderung von Schleswig-Holstein, die Befristung der
Zwischenlagerung von Castor-Behältern an den AKWs auf 40 Jahre
gesetzlich festzuschreiben, erklärt Jochen Stay, Sprecher der
Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Wenn die Kieler Landesregierung die Zwischenlagerung auf 40 Jahre
begrenzen will, dann müssten bis zum Jahr 2046 alle Castor-Behälter aus
Brunsbüttel zu einem Endlager abtransportiert worden sein, denn dann
läuft die Genehmigung der Lagerhalle am Kraftwerk aus.
Torsten Albig und Robert Habeck wissen aber beide genau, dass es
deutlich länger dauern wird, bis ein Atommüll-Endlager zur Verfügung
steht. Selbst der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram
König, dessen Aufgabe es ja ist, ein Endlager zu finden und zu
errichten, geht davon aus, dass dieses im besten Fall erst zwischen den
Jahren 2053 und 2063 zur Verfügung steht. Es ist also schon heute klar,
dass 2046 nicht zu halten sein wird.
Wer jetzt trotzdem die Zwischenlagerung gesetzlich auf 40 Jahre
begrenzen will, weiß genau, dass diese Zahl dann früher oder später
geändert werden wird. Er ist also entweder nicht ehrlich zu den Menschen
an den AKW-Strandorten – oder er verhindert damit eine neue
Endlagersuche und sorgt mehr oder weniger versehentlich für die
Durchsetzung des bisherigen Standorts Gorleben trotz dessen eklatanter
geologischer Mängel. Denn Gorleben ist der einzige Standort, der
aufgrund der Vorarbeiten so schnell umzusetzen wäre.
Das alles zeigt: Das Atommüll-Dilemma ist weitaus verfahrener, als es
sich die meisten vorstellen. Deshalb ist es falsch, jetzt in aller Eile
ein schlechtes Gesetz auf den Weg zu bringen. Nötig ist stattdessen ein
breiter gesellschaftlicher Diskussionsprozess, um überhaupt zu klären,
wie die unterschiedlichen Interessen der vom Atommüll Betroffenen in
Einklang zu bringen sind. Parteien und Regierungen alleine können das
nicht richten. Es braucht eine umfassende Beteiligung der
Zivilgesellschaft.“
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