Einheitliche bundesweite Regelung – Waffenbesitz für AfD-Mitglieder entziehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern eine Ausnahmegenehmigung, welche die Zuverlässigkeit der Person voraussetzt. Gemäß Waffengesetz gilt als nicht zuverlässig, wer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Ob jemand zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Februar 2020 können Waffenbehörden Waffenbesitzkarten verweigern oder entziehen, wenn die Person Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist.
Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern eine Ausnahmegenehmigung, welche die Zuverlässigkeit der Person voraussetzt. Gemäß Waffengesetz gilt als nicht zuverlässig, wer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Ob jemand zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Februar 2020 können Waffenbehörden Waffenbesitzkarten verweigern oder entziehen, wenn die Person Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist.
Die AfD wurde am 2. Mai 2025 bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz eindeutig als „gesichert rechtsextreme“(1) Partei eingestuft, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert und Positionen vertritt, die mit dem Prinzip der Menschenwürde unvereinbar sind. Dennoch gibt es aktuell keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise: Während einige Behörden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern einziehen, zögern andere, da es bislang an einer verbindlichen bundesweiten Regelung fehlt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am 30. April 2025, dass allein eine AfD-Mitgliedschaft nicht zwingend zur Entziehung der Waffenbesitzkarte führt – doch das beruhte auf der Rechtslage vor dem Gutachten. Seit dem 2. Mai (und trotz der noch laufenden Stillhalte-Zusage) bestehen erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit zahlreicher Parteimitglieder. Fachjurist:innen bewerten die AfD inzwischen in weiten Teilen als rechtsextremistisch. Da Waffenbesitz kein Grundrecht ist, sollten die Innenminister hier klar und einheitlich Stellung beziehen und handeln.
Unsere Forderungen:
- Bundeseinheitliches Verbot der Waffenausgabe an AfD-Mitglieder, gültig in allen Bundesländern. Für Ausnahmen muss ein enger Ermessensspielraum für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen gelten.
- Rücknahme bereits ausgegebener Waffenbesitzkarten, sobald eine Person AfD-Mitglied ist und keinerlei Einzelfallprüfung unabhängig von Mitgliedsstatus besteht.
- Klar definierte rechtliche Grundlagen gemäß § 5 WaffG, ergänzt durch einen bundesseitigen Verteiler zur kontinuierlichen Überprüfung von AfD-Mitgliedschaften beim BfV.
- Vorfahrt bei Schulungen und Verwaltungsakten – Dieses Anliegen muss höchste nationale Priorität in der Umsetzung genießen, um Verfahrensverzögerungen wie bisher zu vermeiden.
Warum jetzt handeln?
- Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ist nicht lediglich symbolisch – sie ist ein klares Warnzeichen für Missbrauchspotenzial. Trotz laufender rechtlicher Anfechtung kommt es jetzt vor allem auf ein klares politisches Signal an.
- Einheitliches Vorgehen verhindert regionale Rechtsungleichheit: derzeit entscheidet Glück, ob extremistischen Personen die Waffen entzogen bzw. nicht gewährt werden – Waffengesetze dürften in einer Demokratie nicht dem Zufall überlassen werden.
- Abschreckungspotenzial und Klarheit: Eine durchgreifende nationale Regel würde Risiken minimieren und Vertrauen in die Gewaltenteilung stärken.
Forderung an die Innenministerkonferenz:
- Wir fordern eine bundesweite Richtlinie, die sofort umsetzbar ist und die Bundesländer laut § 1, § 5 und § 45 WaffG zügig und einheitlich aktiviert.
- Setzen Sie in der nächsten Konferenzdringlichkeit den Antrag auf – inklusive klarer Fristen zur Umsetzung bis spätestens innerhalb der nächsten drei Monate.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren entschlossenen Einsatz für unsere innere Sicherheit und das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Hempel
Bündnis Demokratische Oberlausitz
weitere Unterzeichnende
(1)
Thomas Hempel
Bündnis Demokratische Oberlausitz
weitere Unterzeichnende
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Diese Einstufung wird auf Antrag der AfD aktuell gerichtlich überprüft; das Bundesamt für Verfassungsschutz hat insoweit eine “Stillhaltezusage” erklärt, d.h. es setzt die Einstufung bis zu einer gerichtlichen Klärung im Eilverfahren vorläufig aus, löscht die entsprechende Pressemitteilung und behandelt die AfD weiterhin als “Verdachtsfall”.
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