Im Zuge der Strompreisbremse sollen 90 Prozent der Zufallsgewinne technologiespezifisch zunächst am Spot-, später am Terminmarkt von den Betreibern abgeschöpft werden. Dabei ist auch eine rückwirkende Abschöpfung seit dem 1. März zumindest für den Spotmarkt im Gespräch. Bei Erneuerbaren-Anlagen ohne anzulegenden Wert sei eine Abschöpfung oberhalb von 10 Cent pro Kilowattstunde geplant, ansonsten wird die EEG-Vergütung angesetzt plus einer Sicherheitsmarge.
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