Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt haben klar gestellt, wann ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt. Sie reagieren mit ihrer Klarstellung auf vereinzelte Angebote, in denen private Ladesäulen für öffentlich erklärt werden sollten, um noch stärker von den Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel zu profitieren. Der pauschale Schätzwert für private Elektroauto-Fahrer hat weiter Bestand.
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