Das Bundeskabinett hat heute das so genannte Osterpaket beschlossen. Aus Sicht des Bundesverbands WindEnergie ist dieses Paket ein wichtiger erster Baustein für den Hochlauf der Windenergie. Auf dieses Fundament muss jedoch mit dem Sommerpaket und der für 2023 angekündigten umfassenden EEG-Novelle insgesamt zum Strommarktdesign dringend aufgebaut werden.
„Der heute beschlossene Text unterscheidet sich an einigen Stellen von dem im März in die Verbändeanhörung gegebenen Referentenentwurf. Zu diesem hatten die Fachverbände, auch der BWE, Stellung genommen und weiteren Änderungsbedarf mitgeteilt. Wir haben seitdem verschiedene Vorstöße des BMWK gesehen, die einen deutlichen Gestaltungswillen der Bundesregierung erkennen lassen“, ordnet BWE-Präsident Hermann Albers das Paket ein.
„Das heute vom Kabinett beschlossene Osterpaket steht nun auch unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine. Es lässt erkennen, dass unter dem Eindruck von Energiesicherheit der große Wille da ist, die Windenergie schnell voranzubringen“, so Albers weiter. „Wir begrüßen die ausdrückliche Festschreibung des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Schutzgüterabwägung. Mit diesem Schritt folgt die Bundesregierung einer unserer wichtigsten Empfehlungen und es können Hemmnisse im Genehmigungsverfahren bereits im Vorhinein abgewendet werden. Wichtig ist nun – auch vor dem Hintergrund der nochmals angehobenen Ausschreibungsvolumen und der schnelleren Steigerung der installierten Leistung – dass die Genehmigungsverfahren entsprechend unserer Forderungen zum sog. „Sommerpaket“ ebenso beschleunigt werden. Wir müssen die Genehmigungsdauer von aktuell durchschnittlich sechs Jahren deutlich reduzieren. Bundeskanzler Scholz hat hier noch im Wahlkampf das Ziel von sechs Monaten ausgegeben. Nur so können die Einigungen des BMWK mit weiteren Ministerien der letzten Tage kurzfristig die erhofften Erfolge bringen.
Der Hochlauf der Windenergie soll mit einer deutlich erhöhten Ausschreibungsmenge bereits im kommenden Jahr beginnen. Die Bundesregierung geht mit 600 TWh von einer nochmal erhöhten Strombereitstellung aus Erneuerbaren Energien aus im Jahr 2030 aus. Dies und die entsprechende Anpassung des Ausbaupfads für die Windenergie an Land ist richtig. Wir begrüßen zudem, dass die Degression des Höchstwertes 2023 und 2024 ausgesetzt wird. Dies ist vor dem Hintergrund steigender Projektierungskosten angezeigt.
Der Zubau von perspektivisch jährlich 10 GW Windenergieleistung benötigt dringend Flächen und Genehmigungen. Der gordische Knoten für mehr Flächen und schnelle Genehmigungsverfahren muss noch zerschlagen werden. Dafür braucht es die für das Sommerpaket angekündigten Regelungen zur bundeseinheitliche Flächenvorgabe und schnellere Genehmigungen. Insoweit ist das Osterpaket auf das Sommerpaket angewiesen“, machte Hermann Albers deutlich.
„Die Windenergie kann besonders in der derzeitigen Energiepreiskrise einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Strompreise leisten und damit auch zur Entlastung der Verbraucher beitragen. Daher ist die Aussetzung der Degression bei der Ausschreibung vor dem Hintergrund der aktuell deutlich gestiegenen Kosten bei Planung und Anlagenherstellung ein erster, wichtiger Schritt, um einen Marktanreiz zu setzen. Das Ziel muss jetzt lauten, gemeinsam schnellstmöglich den Zubau zu beschleunigen. Nur so können die Versorgungssicherheit und die energetische Unabhängigkeit Deutschlands auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen gesichert werden. Die Branche steht bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen.“
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