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Trotz
Warnungen von Mitgliedsstaaten und Expertengremien nimmt Kommission
offiziell fossiles Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie auf
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Bundesregierung
hatte sich im Vorfeld gegen die Aufnahme von Atomkraft, aber für
bedingte Aufnahme von fossilem Gas ausgesprochen
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Deutsche Umwelthilfe fordert Ministerrat und EU-Parlament auf, das Greenwashing der Kommission noch zu stoppen
Berlin, 2.2.2022:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute endgültig
vorgelegten delegierten Rechtsakt zur
Taxonomie der EU-Kommission als klimapolitische Bankrotterklärung. Er
stuft Atomkraft und fossiles Gas als angeblich nachhaltig ein. Anstatt
also wirklich nachhaltige Investitionen zu stärken, untergräbt die
Kommission ambitioniertere bestehende Standards.
Zudem werden damit die Weichen gestellt, dass Gas- und Atomkraftwerke
durch den hunderte Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbaufonds
finanziert werden können, dessen Mittelverwendung sich an der Taxonomie
orientiert. Zuvor hatten sich zahlreiche Mitgliedsstaaten
und Expertengremien gegen ein Greenwashing von Atomkraft und Gas
ausgesprochen. Gegenüber einer früheren Fassung wurden die Kriterien für
fossile Gaskraftwerke unter anderem auf Druck der Bundesregierung sogar
noch abgeschwächt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Anstatt
Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, lässt die
Kommission das Vorzeigeprojekt der EU-Taxonomie zu einem
grünen Feigenblatt für Atomkraft und fossiles Gas verkommen. Damit wird
das ganze Finanzlabel entwertet, denn bereits geltende Standards für
grüne Finanzprodukte schließen diese beiden umweltschädlichen
Technologien klar aus. Die Ampel-Koalition hat sich in
besonders unrühmlicher Weise dafür eingesetzt, das Greenwashing von
Gas-Kraftwerken sogar noch zu erleichtern. Doch selbst wenn ein
begrenzter Zubau von neuen Gas-Kraftwerken im Zuge des Kohleausstiegs
notwendig ist, macht dies einen fossilen Energieträger
noch lange nicht zu einer grünen Technologie. Ihre klimapolitische
Glaubwürdigkeit kann die neue Bundesregierung nur retten, wenn sie im
EU-Rat gegen den Kommissionsentwurf stimmt. Falls der Rat den Rechtsakt
durchwinkt, muss das Europäische Parlament ihn
im Plenum ablehnen und die Kommission zur Neuauflage auffordern.
Notfalls muss die Bundesregierung sich der Klage von Österreich und
Luxemburg gegen die Taxonomie anschließen.“
Ein kürzlich von der DUH veröffentlichtes Rechtsgutachten hat bereits
gezeigt, dass der erste Entwurf des delegierten Rechtsakts gegen die
rechtlichen Grundlagen der Taxonomie-Verordnung verstößt. Gegenüber
diesem Entwurf wurden die Kriterien für Erdgas nun
nochmals abgeschwächt. Insbesondere wird das Kriterium, dass neue
Erdgaskraftwerke 55 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen müssen als
das Kraftwerk, das sie ersetzen, nun auf den gesamten Lebenszeitraum des
neuen Kraftwerks angewendet. Das heißt, dass
in der Anfangsphase deutlich höhere Emissionen möglich sind, solange
zum Ende der Betriebsdauer auf grünen Wasserstoff umgestellt wird.
Die Pläne der Kommission waren im Vorfeld der Veröffentlichung bereits
massiver Kritik ausgesetzt. Neben den Taxonomie-Berichterstattern des
Europäischen Parlaments Bas Eickhout und Sirpa Pietikäinen sprach sich
auch das eigens für die Taxonomie geschaffene
Beratergremium der Kommission, die „Platform on Sustainable Finance“,
entschieden gegen das Greenwashing von Erdgas und Atomkraft aus. Zuvor
hatte neben Umweltgruppen auch die Investorenvereinigung IIGCC in einem
offenen Brief gegen die Einbeziehung von Erdgas
protestiert. Ein Anfang Januar gestarteter Eilappell der Bündnispartner
DUH, BUND, Campact, Bürgerbewegung Finanzwende, Greenpeace, IPPNW,
NABU, Umweltinstitut München und Uranium Network hatte in kürzester Zeit
über 330.000 Unterschriften gegen das grüne
Atom- und Gas-Label gesammelt.
Falls der Kommissionsentwurf in den kommenden Monaten vom Rat und dem
Europäischen Parlament nicht gestoppt wird, haben Österreich und
Luxemburg angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen zu
klagen.
Link:
Den Link zum Rechtsgutachten der DUH finden Sie hier: http://l.duh.de/p220202
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