Die Bundesbehörde BGR behinderte nicht nur den Windkraftausbau, sondern den Klimaschutz in Gänze
In den letzten Wochen wurde aufgedeckt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit Sitz in Hannover einen gravierenden wissenschaftlichen Fehler zugeben musste, der seit 2004 maßgeblich von den Windkraftgegner*innen als Begründung für eine angebliche gesundheitliche Gefährdung durch Windkraftanlagen angeführt wurde.
Im Zentrum der Argumentationen der Windkraftgegner*innen steht neben anderen Begründungen der Infraschall. Er soll angeblich so stark von Windkraftanlagen ausgesendet werden, dass erhebliche gesundheitliche Gefahren entstünden. Infraschall ist eine unhörbare Schallemission unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz und wird sehr vielen technischen Geräten mehr oder weniger stark emittiert, so für eine*n Mitfahrer*in im Auto wesentlich mehr als für einen Bewohner in der Nähe einer Windkraftanlage. Dabei ist die Unbedenklichkeit der Infraschall-Emissionen aus Windkraftanlagen bereits seit Jahren nachgewiesen.
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