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Auswertung
von Behördenakten zum CO2-Abgasbetrug von VW im November 2015 zeigt,
wie das Bundesverkehrsministerium dem Konzern mindestens 2 Milliarden
Euro ersparte und unmittelbar 800.000 VW-Besitzer
und den Bundeshaushalt schädigte
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Volkswagen
war Anfang November 2015 bereit, falsche CO2-Angaben zu korrigieren, zu
niedrige Kfz-Steuereinnahmen auszugleichen, den betroffenen 800.000
Fahrzeugbesitzern den Mehrverbrauch zu erstatten,
möglicherweise „Wandlungsrechte für Kunden“ anzuerkennen und zukünftig
„Flexibilitäten“ bei der Typprüfung „nicht mehr einseitig auszunutzen“
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Von
CSU-Verkehrsminister Dobrindt geführtes Ministerium ermutigte VW, die
Selbstanzeige zurückzunehmen und zu den alten Tricksereien
zurückzukehren
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Vom
Verkehrsministerium zum Dieselabgasskandal bisher geheim gehaltenes und
nun von der DUH veröffentlichtes Gutachten belegt frühe Kenntnis über
erhebliche Zweifel an Zulässigkeit der Abgasreinigung
einiger Opel-Diesel Pkw
Berlin, 17.5.2021:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach der höchstrichterlichen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
am 26. April 2021 die bisher geheim gehaltene Präsentation der
Volkswagen AG vom 3. November 2015 zum eingestandenen CO2-Betrug bei
800.000 Pkw und Nutzfahrzeugen endlich erhalten.
„Anlass für
die Aufforderung der DUH an den damaligen CSU-Verkehrsminister Dobrindt
zur Offenlegung der Akten zur CO2-Selbstanzeige waren
Whistleblower-Hinweise aus dem VW-Konzern und aus dem
Verkehrsministerium,
wonach VW aufgefordert wurde, seine Selbstanzeige faktisch
zurückzunehmen. Wir wollten wissen, welche Verstöße VW beim
Klimagasbetrug eingestanden und wie die ‚schonungslose Aufklärung und
maximale Transparenz‘, die der VW-Vorstandsvorsitzende Müller
versprochen
hatte, denn konkret aussah. Und wie es dazu kam, dass nur wenige Wochen
später die Selbstanzeige durch VW zurückgezogen und alles als ein
großes Missverständnis dargestellt wurde“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Das zwölfseitige Dokument, gegen dessen Aushändigung das
Bundesverkehrsministerium im engsten Schulterschluss mit der Volkswagen
AG über mehr als fünfeinhalb Jahre erbittert ankämpfte, gibt einen
Einblick in die Trickkiste für das Zustandekommen getunter CO2-Werte
bei VW und anderen Herstellern. Das umkämpfte Dokument zeigt zudem,
dass VW am 3. November 2015 für die Zukunft ankündigte, ehrlichere
Abgas- wie CO2-Messungen vorzunehmen und „Flexibilitäten“ nicht mehr
einseitig auszunutzen. VW kündigte an, die falschen
CO2-Angaben binnen zwei Wochen zu korrigieren, die Differenz aus
steuerlichen Forderungen zu begleichen, den betroffenen 800.000
Fahrzeugbesitzern den Mehrverbrauch zu erstatten, möglicherweise
„Wandlungsrechte für Kunden“ anzuerkennen. VW wies schließlich
gleich mit mehreren Folien auf die 7.700 direkt und 2.300 indirekt
betroffenen Arbeitsplätze unter anderem in Wolfsburg, Zwickau und
Ingolstadt hin und forderte abschließend die „Unterstützung bei der
Sicherstellung der Refinanzierungsfähigkeit von VW“.
„Anstatt sich
über die plötzliche Ehrlichkeit von VW zu freuen, reagierten das
Verkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt wenig begeistert. Auch
andere Hersteller zeigten sich nach unseren Informationen
alarmiert und befürchteten Auswirkungen“, so Resch weiter.
Zwei
Wochen später, am 19. November 2015, waren aber nicht wie angekündigt
die CO2-Werte korrigiert. Stattdessen trafen sich erneut Vertreter von
VW und deren Anwaltskanzlei Freshfields mit Vertretern
des Verkehrsministeriums und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu einem
„Informationsgespräch“. Im Protokoll des Ministeriums wird „zustimmend
zur Kenntnis“ genommen, dass VW – „entgegen ersten Darstellungen“ –
seine Nachmessungen nun doch nicht nach „schärferen
Vorschriften“ vornimmt.
Weitere Unterlagen, die die DUH in einem anderen gegen das
Verkehrsministerium geführten Rechtsstreit erstritten hat, belasten den
Autohersteller Opel sowie weitere Hersteller im Zuge des Dieselskandals
schwer, da es um grundsätzliche Fragen der Rechtmäßigkeit
von temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen geht. Aus einem vom
Bundesverkehrsministerium während der „Untersuchungskommission
Volkswagen“ beauftragten Gutachten von Professor Wachtmeister geht
hervor, dass es erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der
temperaturgesteuerten Abgasreinigung von Opel-Modellen gibt. In einigen
Fahrzeugen gebe es ein „zu enges Betriebsfenster“ der Abgasreinigung,
das so nicht erforderlich sei. Während in den in einem anderen
Rechtsverfahren von der DUH gerichtlich erstrittenen
Dokumenten sowohl die Zweifel des KBA an der Rechtmäßigkeit der
temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung sowie das diese Auffassung
bestätigende Gutachten hervorgehoben werden, fehlen diese in dem vom
Verkehrsministerium schließlich veröffentlichten Bericht
der Untersuchungskommission. Hier verweist das Ministerium allein auf
von Opel angekündigte freiwillige Maßnahmen.
„Unsere
Behörden lassen von unabhängiger Stelle ein Gutachten erstellen, in dem
die Rechtmäßigkeit von Opels Abgasnachbehandlung eindeutig in Frage
gestellt wird. Dieses Wissen wird aber nicht etwa mit zehntausenden
betroffenen Fahrzeughaltern geteilt, sondern in der Schublade
vergraben. Damit ist das Ministerium dafür verantwortlich, dass weiter
sehr hoher Schadstoffausstoß unsere Atemluft vergiftet. Außerdem bleiben
die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren rechtlichen
Auseinandersetzungen gegen Opel allein. Das Wissen um das Gutachten und
dessen Schlussfolgerungen hätten vor Gericht die Klageaussichten der
Fahrzeughalter erheblich verbessert. Auch in diesem Fall war das
Verkehrsministerium auf Seiten der Autohersteller
und nicht der der Bürgerinnen und Bürger“, beklagt Axel Friedrich, wissenschaftlicher Berater der DUH.
Die DUH hatte bereits 2017 eine Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt
eingereicht mit dem Ziel, die Typgenehmigung der Modelle Opel Zafira und
Opel Insignia sowie von VW-Modellen aufgrund der Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen aufzuheben. Die Verfahren
liegen zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
in Schleswig.
Links:
Folgende Dokumente finden Sie unter diesem Link:
http://l.duh.de/p210517
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Durch
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts freigegebene Präsentation vom
3. November 2015 und Protokoll Besprechung 19. November 2015
- Dokumente und zurückgehaltenes Auftragsgutachten für BMVI zu Abschalteinrichtungen Opel

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