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„Augen
zu und durch“ bei Bau und Betrieb von Nord Stream 2 widerspricht dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz
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Prüfung
der Auswirkungen der Methan- und CO2-Emissionen des größten fossilen
Projekts Europas auf Klimaziele und CO2-Budget dringend nachholen
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Deutsche Umwelthilfe reicht neuen Schriftsatz in Klage gegen Nord Stream 2 ein und fordert einen dauerhaften Baustopp
Berlin, 10.5.2021:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz bestätigt
nach Überzeugung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH), dass eine Überprüfung des Pipeline-Projekts Nord
Stream 2 notwendig ist. Die Nutzung von Erdgas auszuweiten ist
unvereinbar mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens – und zwar
nicht erst in Zukunft, sondern auch und gerade schon
heute. Das bisher vollständige Ausblenden der mit dem Betrieb der
Pipeline verbundenen Methan- und CO2-Emissionen konterkariert die
globale Dimension und Generationengerechtigkeit des Klimaschutzgebots
aus Art. 20a des Grundgesetzes. Mit jährlich etwa 100
Millionen Tonnen CO2 ist Nord Stream 2 darüber hinaus das größte
fossile Vorhaben in Europa und widerspricht offensichtlich der
Einhaltung von Klimazielen. Die DUH hat heute ihre laufende Klage beim
Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald gegen das zuständige
Bergamt Stralsund entsprechend ergänzt. In seinem Urteil hat das
Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass aus Artikel 20a des
Grundgesetzes ein Klimaschutzgebot folgt, das alle staatliche Gewalt
bindet, also auch Verwaltung und Rechtsprechung. Dies
muss auch im laufenden Verfahren der DUH gegen das Bergamt Stralsund
berücksichtigt werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nach
dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf es kein ‚weiter so‘
geben, erst recht nicht bei Nord Stream 2, dem größten fossilen Projekt
Europas. Es ist offensichtlich, dass das Projekt mit seinen 100
Millionen Tonnen CO2 im Jahr den Klimazielen widerspricht. Die
Emissionen von extrem klimaschädlichem Methan aus der Erdgasförderung
und dem Transport kommen sogar noch hinzu. Wird Nord Stream
2 gebaut und in Betrieb genommen, würde das verbleibende CO2-Budget
Deutschlands noch schneller aufgezehrt. Das Verfassungsgericht fordert
aber genau das Gegenteil: CO2-Emissionen müssen schnell reduziert
werden, um die Freiheit und die Grundrechte der jungen
Generation zu schützen. Ein dauerhafter Baustopp und eine Absage von
Nord Stream 2 ist deshalb dringend geboten.“
Die Klage der DUH gegen das Bergamt Stralsund richtet sich auf
Überprüfung der ursprünglichen Bau- und Betriebsgenehmigung der Pipeline
aus 2018. Die DUH fordert in ihrer Klage die Überprüfung der
Genehmigung auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
zu den extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung,
Verarbeitung und Transport von Erdgas. Diese wurde bisher vollständig
unterlassen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verleiht der
Klage der DUH Nachdruck. Zudem wurde die Auswirkung
von Nord Stream 2 auf Klimaziele sowie CO2-Budget im
Genehmigungsverfahren gar nicht geprüft.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Statt
Sonntagsreden über neue Klimaziele zu halten, müssen die Mitglieder der
Bundesregierung ihren Worten Taten folgen lassen. Dazu gehört,
dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bei Nord Stream 2
die Reißleine gezogen werden muss. Die Mega-Pipeline ohne jedwede
Überprüfung ihrer Wirkung auf die Klimaziele weiterbauen und betreiben
zu wollen, entlarvt die zahlreichen Vorschläge
aus der Regierungskoalition zu Klimaschutz als hohle Phrasen. Dabei
geht es nicht nur um die Wirkung auf das deutsche CO2-Budget, sondern
auch um die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung,
Verarbeitung und Transport des Erdgases. Auch dies
ist im Genehmigungsverfahren bisher nicht berücksichtigt worden. Es
gibt mehr als genug gute Gründe, Nord Stream 2 endlich zu stoppen.“
Hintergrund:
Bereits im Juli 2020 hat die DUH beim OVG Greifswald Klage auf
Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2
eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Bergamt Stralsund. Daneben
klagt die DUH vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das
ebenfalls zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH). Gegenstand ist hier eine Genehmigung für den Weiterbau von Nord
Stream 2 im Zeitraum von September bis Mai. Die Klage gegen das BSH hat
eine aufschiebende Wirkung und macht derzeit den
Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern unmöglich. Beide
Klagen sind anhängig.
Links:
Die Klageergänzung der DUH an das OVG Greifswald finden Sie hier:
http://l.duh.de/p210510

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