4. Februar 2021

Bundesregierung fördert unter dem Deckmantel des Klimaschutzes fossile Gasheizungen



  • Knapp 350 Millionen Euro öffentliches Fördergeld sind 2020 im Rahmen des Förderprogramms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ in Heizungen geflossen, die Erdgas als hauptsächliche Energiequelle nutzen
  • Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Förder-Stopp für fossile Heizungsanlagen
  • Bundesförderprogramm missachtet die Klimaziele und muss zu 100 Prozent auf erneuerbare Wärmetechnologien ausgerichtet werden

Berlin, 4.2.2021: Mit dem Bundesförderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ werden seit 2020 auch Heizungen gefördert, die Erdgas als wesentliche Energiequelle nutzen. Zwischen Januar und Oktober 2020 sind bereits knapp 350 Millionen Euro Fördergeld in diese Heizungsvarianten geflossen. Davon profitiert maßgeblich die Gasbranche. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht damit die Klimaziele gefährdet und fordert vom Bundeswirtschaftsministerium einen sofortigen Förderstopp für fossile Heizungsanlagen.

Seit 2020 werden mit dem Programm auch Gas-Hybrid-Heizungen und Gasheizungen mit dem sogenannten  „Renewable Ready“ Label gefördert. Bei Gas-Hybrid-Heizungen muss nur 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes aus regenerativen Quellen kommen, 75 Prozent können durch fossiles Gas gedeckt werden. Eine Heizung mit dem „Renewable Ready Label“ muss sogar nur anschlussfähig für erneuerbare Energiequellen sein und kann beim Einbau noch komplett mit Gas betrieben werden. Ab 2021 wurde das Bundesförderprogramm zum Heizen mit Erneuerbare Energien zu gleichen Konditionen in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Außen hui, innen pfui: Die Bundesregierung hat ein Gasförderprogramm unter dem Deckmantel des Klimaschutzes auf den Weg gebracht. Hunderte Millionen Euro an Steuergeld werden eingesetzt, um Anreize für den Einbau von fossilen Heizträgern zu schaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt, denn der Einbau einer neuen fossilen Heizung kann Hauseigentümer und Mieter teuer zu stehen kommen. Der CO2-Preis wird zukünftig stark ansteigen und mit ihm die Heizkosten für fossile Heizungen. Das Bundeswirtschaftsministerium muss das Förderprogramm deshalb sofort stoppen und im Sinne des Klimaschutzes abändern: Steuergelder dürfen nur noch in 100 Prozent erneuerbare Energien fließen.

Bei Hybrid-Heizungen sind die staatlichen Zuschüsse eigentlich auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, in der Kategorie Renewable Ready liegen sie bei maximal 20 Prozent. Mit verschiedenen Bonussystemen der Bundesförderung können die Zuschüsse für fossile Heizungen auf bis zu 50 Prozent erhöht werden – etwa durch eine Austauschprämie für Ölheizungen. Mit dieser soll eigentlich ein Wechsel zu klimafreundlichen Technologien angereizt werden, allerdings gibt es die Prämie auch für einen Wechsel zu Gas. Die Klimaziele im Gebäudebereich können nach Ansicht der DUH mit dieser Förderungspraxis nicht gehalten werden.

Wir stehen in Deutschland im Heizungssektor an einem entscheidenden Kipppunkt“, so Constantin Zerger weiter. „Die bestehenden Öl-Heizungen sind im Durchschnitt über 20 Jahre alt, der Modernisierungsdruck ist hoch. Wenn jetzt Öl-Heizungsanlagen wieder durch Gas-Heizungsanlagen ersetzt werden, werden wir noch für Jahrzehnte von fossilen Energieträgern im Wärmesektor abhängig sein. Das kann und darf nicht Ziel einer Bundesförderung sein.Eine klimazielkonforme Förderung darf nicht den Einsatz fossiler Technologien auf Jahrzehnte zementieren. Es dürfen nur noch Anlagen gefördert werden, die ausschließlich auf erneuerbare Wärmetechnologien setzen. Im Rahmen der BEG gilt dies insbesondere für Wärmepumpen und Solarthermieanlagen."

Auch zusätzliche Anreize für das Heizen mit Biomasse zu setzen, sieht die DUH kritisch. Bereits heute werden über eine Millionen Wohnungen primär mit Biomasse beheizt, trotz negativer Auswirkungen auf die Luftqualität. Auch benötigt Biomasse viel mehr Fläche als andere Energieträger. Durch die Förderung für Biomasse wird der Flächendruck nur noch verstärkt. Deshalb muss der Einsatz wirksamer Emissionsminderungstechnik wie Partikelabscheider sowie Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Biomasse im Bundesprogramm verbindlich festgeschrieben werden.

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