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Knapp
350 Millionen Euro öffentliches Fördergeld sind 2020 im Rahmen des
Förderprogramms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ in Heizungen
geflossen, die Erdgas als hauptsächliche Energiequelle nutzen
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Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Förder-Stopp für fossile Heizungsanlagen
- Bundesförderprogramm missachtet die Klimaziele und muss zu 100 Prozent auf erneuerbare Wärmetechnologien ausgerichtet werden
Berlin,
4.2.2021: Mit dem Bundesförderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren
Energien“ werden seit 2020 auch Heizungen gefördert, die Erdgas als
wesentliche Energiequelle nutzen. Zwischen Januar und
Oktober 2020 sind bereits knapp 350 Millionen Euro Fördergeld in diese
Heizungsvarianten geflossen. Davon profitiert maßgeblich die Gasbranche.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht damit die Klimaziele gefährdet und
fordert vom Bundeswirtschaftsministerium
einen sofortigen Förderstopp für fossile Heizungsanlagen.
Seit 2020 werden mit dem Programm auch Gas-Hybrid-Heizungen und
Gasheizungen mit dem sogenannten „Renewable Ready“ Label gefördert. Bei
Gas-Hybrid-Heizungen muss nur 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes aus
regenerativen Quellen kommen, 75 Prozent können durch
fossiles Gas gedeckt werden. Eine Heizung mit dem „Renewable Ready
Label“ muss sogar nur anschlussfähig für erneuerbare Energiequellen sein
und kann beim Einbau noch komplett mit Gas betrieben werden. Ab 2021
wurde das Bundesförderprogramm zum Heizen mit Erneuerbare
Energien zu gleichen Konditionen in die Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) integriert.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Außen
hui, innen pfui: Die Bundesregierung hat ein Gasförderprogramm unter
dem Deckmantel des Klimaschutzes auf den Weg gebracht. Hunderte
Millionen
Euro an Steuergeld werden eingesetzt, um Anreize für den Einbau von
fossilen Heizträgern zu schaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher
werden damit einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt, denn der Einbau
einer neuen fossilen Heizung kann Hauseigentümer und
Mieter teuer zu stehen kommen. Der CO2-Preis wird zukünftig stark
ansteigen und mit ihm die Heizkosten für fossile Heizungen. Das
Bundeswirtschaftsministerium muss das Förderprogramm deshalb sofort
stoppen und im Sinne des Klimaschutzes abändern: Steuergelder
dürfen nur noch in 100 Prozent erneuerbare Energien fließen.“
Bei Hybrid-Heizungen sind die staatlichen Zuschüsse eigentlich auf 30
Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, in der Kategorie Renewable
Ready liegen sie bei maximal 20 Prozent. Mit verschiedenen Bonussystemen
der Bundesförderung können die Zuschüsse für
fossile Heizungen auf bis zu 50 Prozent erhöht werden – etwa durch eine
Austauschprämie für Ölheizungen. Mit dieser soll eigentlich ein Wechsel
zu klimafreundlichen Technologien angereizt werden, allerdings gibt es
die Prämie auch für einen Wechsel zu Gas.
Die Klimaziele im Gebäudebereich können nach Ansicht der DUH mit dieser
Förderungspraxis nicht gehalten werden.
„Wir stehen in Deutschland im Heizungssektor an einem entscheidenden Kipppunkt“, so Constantin Zerger weiter. „Die
bestehenden Öl-Heizungen sind im
Durchschnitt über 20 Jahre alt, der Modernisierungsdruck ist hoch. Wenn
jetzt Öl-Heizungsanlagen wieder durch Gas-Heizungsanlagen ersetzt
werden, werden wir noch für Jahrzehnte von fossilen Energieträgern im
Wärmesektor abhängig sein. Das kann und darf nicht
Ziel einer Bundesförderung sein.Eine klimazielkonforme Förderung darf
nicht den Einsatz fossiler Technologien auf Jahrzehnte zementieren. Es
dürfen nur noch Anlagen gefördert werden, die ausschließlich auf
erneuerbare Wärmetechnologien setzen. Im Rahmen der
BEG gilt dies insbesondere für Wärmepumpen und Solarthermieanlagen."
Auch zusätzliche Anreize für das Heizen mit Biomasse zu setzen, sieht
die DUH kritisch. Bereits heute werden über eine Millionen Wohnungen
primär mit Biomasse beheizt, trotz negativer Auswirkungen auf die
Luftqualität. Auch benötigt Biomasse viel mehr Fläche
als andere Energieträger. Durch die Förderung für Biomasse wird der
Flächendruck nur noch verstärkt. Deshalb muss der Einsatz wirksamer
Emissionsminderungstechnik wie Partikelabscheider sowie
Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Biomasse im Bundesprogramm
verbindlich festgeschrieben werden.
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