Berlin (ots)
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novelle des Baugesetzbuchs (BauBG) verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine Verlängerung des ausgelaufenen §13b BauGB, der das Bauen auf geschützten Flächen ohne Umweltprüfung und frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung im Eilverfahren ermöglicht. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert:
"Paragraf 13b fördert unkontrollierten, beschleunigten Flächenverbrauch. Er wurde eingeführt, um bezahlbaren Wohnraum für viele zu schaffen, tatsächlich schafft er nur Wohnraum für wenige besser Verdienende - und das an Orten, wo gar kein Wohnraum benötigt wird. Studien belegen, dass er in Großstädten faktisch nicht angewandt wird. Der Schutz unbebauter Landschaft wird so dauerhaft geschwächt. Schon jetzt werden in Deutschland pro Tag 56 Hektar Fläche versiegelt. Eine Verlängerung des Paragraphen widerspricht zudem den Erkenntnissen der Wissenschaft und sogar dem eigenen Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch drastisch zu senken. Wir appellieren dringend an die Mitglieder des Bundestages, sich in der parlamentarischen Abstimmung gegen eine Verlängerung von §13b BauGB zu entscheiden. Wir müssen den Verbrauch von Wiesen, Feldern und Wäldern dringend eindämmen."
Das sehen offenbar auch viele Bürgerinnen und Bürger so. Eine vom NABU gestartete Online-Petition gegen die Verlängerung des Paragrafen 13b haben bisher schon mehr als 30.000 Menschen unterzeichnet.
Das Ziel der Bundesregierung, mit der Gesetzesnovelle zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, begrüßt der NABU. Auch sind einige der vorgeschlagenen Instrumente im Grundsatz gut und richtig, etwa die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts. Allerdings werden Aspekte wie Umwelt- und Klimafreundlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt.
Petition gegen §13b: https://mitmachen.nabu.de/de/flaechenfrass
Stellungnahme des NABU: https://ots.de/dsT52U
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